Sachverhalt:
Seit Januar 2008
sind 500 Mehrgenerationenhäuser in ganz Deutschland in das Aktionsprogramm
„Mehrgenerationenhäuser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend“ aufgenommen worden. Dazu zählt auch das Mehrgenerationenhaus in
Dannenberg (Elbe).
In den Jahren 2004
bis 2007 ist dieses Mehrgenerationenhaus durch eine Landesförderung gesichert.
Durch die Änderung in eine Bundesförderung konnte der Förderzeitraum noch
einmal ausgeweitet werden und ist bis zum Jahresende 2011 gesichert.
Seit Initiierung
des Mehrgenerationenhauses übernimmt die Samtgemeinde monatlich einen Betrag in
Höhe von 983,33 Euro, der für die Mietkosten aufgewendet wird.
Der
Bewilligungszeitraum der Samtgemeinde endet im November 2009.
Das Familienzentrum
Dannenberg e.V. hat einen Antrag auf Weiterförderung gestellt; dieser ist der
Vorlage als Anlage beigefügt. Das Familienzentrum erhält desweiteren in der
Zeit bis zum 31.12.2011 eine Zuwendung als nicht rückzahlbaren Zuschuss aus
Mitteln des Bundes in Höhe von insgesamt 160.000 Euro.
In Anbetracht der
Sachlage, dass das Mehrgenerationenhaus in Dannenberg (Elbe) das einzige im
Landkreis geförderte Objekt ist und für die Samtgemeinde Elbtalaue eine
erhebliche Bereicherung als Anziehungspunkt für alle Generationen darstellt,
schlägt die Verwaltung vor, die Mietkosten weiterhin aus kommunalen Mitteln zu
übernehmen.
Da das
Mehrgenerationenhaus für die Stadt Dannenberg (Elbe) eine besondere Bedeutung hat, wäre eine
Kostenteilung zwischen Stadt und Samtgemeinde Elbtalaue angebracht.
Die Gremien der
Samtgemeinde Elbtalaue werden gebeten, den o.g. Beschluss herbeizuführen.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue unterstützt das Mehrgenerationenhaus in Dannenberg (Elbe) mit der
Übernahme von Mietkosten in Höhe von monatlich 491,66 Euro.
Der Förderzeitraum endet am 31.12.2011.