Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat den Jahresabschluss zum 31.12.2008 mit Anhang und
Rechenschaftsbericht für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue der
Samtgemeinde Elbtalaue geprüft und hat den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt:
„Der
Jahresabschluss und die Buchführung des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für das Haushalsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2008 entsprechen
nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der
Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Der Jahresabschluss
wurde dem Rechnungsprüfungsamt zu Stellungnahme vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt
kann gem. der EigBetrVO ergänzende Feststellungen zum Prüfungsbericht treffen,
die bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind. Entsprechende
Feststellungen wurden nicht für erforderlich gehalten.
Einzelheiten der
Prüfung können dem Prüfungsbericht, der als Anlage zur Vorlage versandt wurde,
entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2008 wird
festgestellt.
b) Die Werksleitung wird gemäß § 30 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2008 entlastet.
c) Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 7.506,91 Euro wird aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Haushaltes gedeckt. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von
30.658,69 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.