Betreff
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Gemeinde Zernien und der Samtgemeinde Elbtalaue zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen, hier: Aufhebung der Vereinbarung
Vorlage
11/516/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Kinderspielkreis der Gemeinde Zernien wird ab 01.08.2010 in eine Kindertagesstätte umgewandelt, um zukunftsfähig eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sowie eine altersübergreifende Betreuung im Nachmittagsbereich für Kinder über 6 Jahren zu ermöglichen.

Im Rahmen der Kinderbetreuung in Einrichtungen sind die Kinderspielkreise eine Besonderheit, die besonders im ländlichen Raum die Betreuung der Kinder vor Ort garantieren sollte. Die Spielkreise sind zwar qualitativ sehr gut in ihrer Arbeit und Ausstattung, dürfen aber keine altersübergreifende Betreuung anbieten.

D.h. die Betreuung der Altersgruppe 0-3 Jahre bzw. ab Schulkindalter dürfen diese Einrichtungen nicht leisten.

Um den gesetzlichen Auftrag des Ausbaus der Betreuungsplätze von U-3 Kindern zu erfüllen, werden außer der Ausbildung von Tagespflegepersonen auch die Einrichtung neuer Gruppen bzw. neuer Gruppenmodelle an bestehenden Kindertagesstätten geplant.

Bereits am 31.08.2009 hat der SGA den Grundsatzbeschluss zur Umwandlung in eine Kindertagesstätte gefasst, nunmehr wurde einvernehmlich der Zeitpunkt des Betriebsübergangs zwischen den 3 Vertragsparteien vereinbart.

 

 Die Samtgemeinde zahlte gem. Vereinbarung pro genehmigtem Platz/Jahr 200,00 €, bei 40 Plätzen 8.000,00 €. Im Rahmen der Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen zahlt die SG dem LK für jede in ihrem Zuständigkeitsbereich betriebene Kindertagesstättengruppe eine Jahrespauschale von zZ. rd. 14.400 € (jährliche Anpassung an Verbraucherpreisindex). Bei zwei betriebenen Gruppen 28.800 €.

Ebenfalls gelten  §§ 3, 4 und 5 der Vereinbarung zu Schuldendienst und Mieten, Investitionen sowie der Sonderumlage.


Beschlussvorschlag:

Die Vereinbarung vom 01.01.2009 zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg, Samtgemeinde Elbtalaue und Gemeinde Zernien zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird zum 31.07.2010 in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben.