Sachverhalt:
Der
Kinderspielkreis der Gemeinde Zernien wird ab 01.08.2010 in eine
Kindertagesstätte umgewandelt, um zukunftsfähig eine Betreuung von Kindern
unter 3 Jahren sowie eine altersübergreifende Betreuung im Nachmittagsbereich
für Kinder über 6 Jahren zu ermöglichen.
Im Rahmen der
Kinderbetreuung in Einrichtungen sind die Kinderspielkreise eine Besonderheit,
die besonders im ländlichen Raum die Betreuung der Kinder vor Ort garantieren
sollte. Die Spielkreise sind zwar qualitativ sehr gut in ihrer Arbeit und
Ausstattung, dürfen aber keine altersübergreifende Betreuung anbieten.
D.h. die Betreuung
der Altersgruppe 0-3 Jahre bzw. ab Schulkindalter dürfen diese Einrichtungen
nicht leisten.
Um den gesetzlichen
Auftrag des Ausbaus der Betreuungsplätze von U-3 Kindern zu erfüllen, werden
außer der Ausbildung von Tagespflegepersonen auch die Einrichtung neuer Gruppen
bzw. neuer Gruppenmodelle an bestehenden Kindertagesstätten geplant.
Bereits am
31.08.2009 hat der SGA den Grundsatzbeschluss zur Umwandlung in eine
Kindertagesstätte gefasst, nunmehr wurde einvernehmlich der Zeitpunkt des
Betriebsübergangs zwischen den 3 Vertragsparteien vereinbart.
Die Samtgemeinde zahlte gem. Vereinbarung pro
genehmigtem Platz/Jahr 200,00 €, bei 40 Plätzen 8.000,00 €. Im Rahmen der
Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde über die Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen zahlt die SG dem LK für jede in ihrem
Zuständigkeitsbereich betriebene Kindertagesstättengruppe eine Jahrespauschale
von zZ. rd. 14.400 € (jährliche Anpassung an Verbraucherpreisindex). Bei zwei
betriebenen Gruppen 28.800 €.
Ebenfalls gelten §§ 3, 4 und 5 der Vereinbarung zu Schuldendienst und Mieten, Investitionen sowie der Sonderumlage.
Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarung vom 01.01.2009 zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg, Samtgemeinde Elbtalaue und Gemeinde Zernien zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird zum 31.07.2010 in gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben.