Betreff
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) (Hochwasserschutzzonenverordnung)
Vorlage
40/511/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasserschutz Hitzacker (Elbe) vom 16.11.2005 regelt, dass eine ordnungsbehördliche Verordnung nach dem Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) zu erlassen ist. Darin sind Sicherheitszonen auszuweisen und das Betreten  und der Aufenthalt zu regeln sowie Evakuierungspläne festzulegen. Die Verordnung ist dem NLWKN als Planfeststellungsbehörde vorzulegen. 

Aufgrund dieser Vorgaben wurde die Verordnung erarbeitet. Von der Aufstellung von Evakuierungsplänen wurde abgesehen, da Einzelfallentscheidungen bzw. Allgemeinverfügungen die erforderlichen Regelungen situationsgerechter klären können.     

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat beschließt die anliegende Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) (Hochwasserschutzverordnung).