Betreff
1. Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)
Vorlage
2/446/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits am 27.10.2006 wurde vom Rat der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) die erste Fassung der Eröffnungsbilanz beschlossen, am 14.06.2007 vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue eine korrigierte Fassung.

Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt hat sich herausgestellt, dass bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004 aufgrund der damals fehlenden Rechtsnormen u.a. Gebäudebewertungen und Bilanzzuordnungen nicht dem derzeit geltenden Recht entsprechen. Da die Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und die Folgebilanzen bis zum 31.12.2006 Grundlage für die Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Elbtalaue sind, wurden in Zusammenarbeit mit dem RPA diese Sachverhalte nachträglich korrigiert und eine neue Eröffnungsbilanz erstellt.

Diese hat den Bestätigungsvermerk vom RPA erhalten und muss gemäß Art. 6 Abs.8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen werden.

Einzelheiten sind der beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu entnehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) zum 01.01.2004.