Sachverhalt:
Der Leiter des
Jugendzentrums ist über den Bürgermeister an die Verwaltung mit der Anregung
herangetreten, für den Abschnitt vom Ortsausgang Hitzacker bis hinter den
Zufahrten Jugendzentrum / Weidenhof (Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Km/h) auf der K 36 eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Km/h zu beantragen. In Richtung Ortslage
Hitzacker ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Km/h bereits vorhanden. Begründet wird der Antrag
damit, dass viele Gäste / Bewohner der Einrichtungen Jugendherberge / Weidenhof
die Straße überqueren und dies aufgrund
teilweise überhöhten Geschwindigkeiten und der unübersichtlichen
Straßenführung oft sehr gefährlich ist.
Aus Sicht der
Verwaltung wird die Anregung unterstützt, zumal auf der Gegenfahrbahn eine
Geschwindigkeitsbegrenzung bereits vorhanden ist und aufgrund der örtlichen
Situation eine Geschwindigkeitsreduzierung als sehr sinnvoll angesehen wird.
Beschlussvorschlag:
Es wird ein Antrag
an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg gestellt, für
den Abschnitt ab dem Ortsausgangsschild Hitzacker bis hinter der Einfahrt
Jugendherberge / Weidenhof (Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Km/h) die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf 60 Km/h zu reduzieren.