Sachverhalt:
Herr Matthias
Nordmeyer hat mit Schreiben vom 16.07.2009 eine Änderung des Bebauungsplanes
Osterberg für die Errichtung eines Gesundheitshauses Hitzacker im Bereich der
Lüneburger Straße/ Bergstraße beantragt. Die Übernahme der Planungskosten wurde
zugesagt.
Mit der Gründung
und Errichtung des Gesundheitshauses sollen bestehende therapeutische Praxen in
einem Dienstleistungszentrum vereint werden. Damit werden über die bestehenden
Arbeitsplätze hinaus zusätzlich vier weitere Arbeitsplätze geschaffen. Die
Therapeutinnen und Therapeuten führen jeweils seit Jahren eigenständige Praxen
im Raum Hitzacker und Dannenberg:
- Praxis für innere
Medizin und Homöopathie in Hitzacker, Dr. med. Petra Damaschke
- Praxis für
Ergotherapie in Schaafhausen, Ergotherapeutin und Sensorische
Integrationstherapeutin Karola Oldendörp
- Hebammenpraxis
Hitzacker, Hebamme Astrid Timmermann
- Praxis für Atem-, Stimm- und Sprachtherapie in
Hitzacker, Atem- Stimm- und Sprachlehrer
Matthias Nordmeyer
Ziel des Gesundheitshauses
ist es, das bestehende therapeutische Angebot für alle Altersgruppen zu
sichern. Darüber hinaus soll die Attraktivität des Gesundheitsstandorts
Hitzacker auf innovative Weise deutlich verbessert werden, indem neue
medizinisch-therapeutische Angebote in Hitzacker angeboten werden
(Ergotherapie).
Im Bebauungsplan
Osterberg ist in dem Bereich ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Für
die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die
ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben, sind nach der Baunutzungsverordnung in allgemeinen Wohngebieten nur Räume und in
Mischgebieten auch Gebäude zulässig. Da der Flächennutzungsplan für den Bereich
ein Mischgebiet (MI) festsetzt, sollte dieses auch im Bebauungsplan übernommen
werden.
In Teilbereichen
des Bebauungsplanes Osterberg, entlang der Lüneburger Straße, wurde dieser als
es erforderlich wurde von WA in MI geändert und somit dem Flächennutzungsplan
angepasst.
Zur Verwirklichung
des geplanten Vorhabens wird nun ebenfalls eine Bebauungsplanänderung
erforderlich. Die restlichen WA-Flächen entlang der Lüneburger Straße, sind
entsprechend dem Flächennutzungsplan als MI-Flächen festzusetzen. Da das
Grundstück, auf dem das Gesundheitshaus errichtet werden soll genau in der
Mitte der noch nicht an den Flächennutzungsplan angepassten MI-Flächen liegt
wird zur ordnungsgemäßen Abarbeitung der Bauleitplanung vorgeschlagen, die
verbleibenden WA-Flächen auch als MI-Flächen im Bebauungsplan festzusetzen (s.
anliegenden Übersichtsplan).
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
Osterberg ist zu ändern. Die Planungskosten haben die Antragsteller zu tragen.