Sachverhalt:
Rh Struck hat die
Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes beantragt und dazu wie folgt begründet:
Das Ortsbild wird
entscheidend durch den Bestand hoher Bäume innerhalb der Ortslage geprägt.
Bedauerlicherweise ist 2009 wieder ein für das Ortsbild wichtiger Baum gefällt
worden (wie in der vergangenen Ratssitzung bereits besprochen). Um weiteren
ähnlichen Einschnitten in Ökologie und Charakter der Ortsteile vorzubeugen, ist
es sinnvoll, eine Baumschutzsatzung zu erlassen.
Aus Gründen der praktikablen
Umsetzung dieser Satzung sollte auf Bäume ab einem Stammumfang in einem Meter
Höhe von 100 cm bezogen werden. Das entspricht einem Stammdurchmesser von 31,83
cm.
Anliegend ist die
Baumschutzsatzung der Gemeinde Luckau vom 15.07.1992 mit Änderungen für die
Gemeinde Gusborn beigefügt, wie von Rh Struck beantragt.
Beschlussvorschlag: