Sachverhalt:
Sachverhalt siehe
Vorlage 31/169/2009.
Aufgrund
widersprüchliche Kostenanschläge für den Bau des Gerätehauses hat am 30.6.2009
ein Gespräch mit dem Förderverein der Feuerwehr Penkefitz stattgefunden. Der
nun vorliegende überarbeitete Kostenanschlag schließt mit rd. 180.000 € ab. Zur
Verfügung stehen, nach Abzug der Kosten für die Planung, Baugenehmigung, etc.,
derzeit rd. 110.000 €. Der Förderverein sieht sich angesichts dieser Summe
außerstande, den fehlenden Betrag durch Eigenleistungen abzudecken.
Um die Maßnahme
nicht zu gefährden und um in der Sache weiterzukommen, wurde angeboten, das
Grundstück dem Verein zu übergeben (schenken). Der Verein wird Bauherr. Die
Samtgemeinde zahlt einen
Investitionszuschuss. Der Verein stellt das Gerätehaus nach
Fertigstellung der Samtgemeinde zum Zwecke des Brandschutzes zur Verfügung.
Der Förderverein
ist bereit, das Grundstück zu übernehmen und das Gerätehaus zu bauen.
Dazu wurden folgende Eckdaten vereinbart:
·
Der
Förderverein übernimmt das Grundstück.
·
Der
Förderverein baut das Gerätehaus nach den Vorgaben der Samtgemeinde unter
Berücksichtigung der entsprechende baurechtlichen Vorschriften.
·
Die
Samtgemeinde zahlt dem Verein einen Investitionszuschuss in Höhe von 115.000 €.
Der Zuschuss dient nur zur Deckung der reinen Baukosten. Die Kosten für die
Planung, den Bauantrag, die Hausanschlüsse, etc., zahlt die Samtgemeinde.
·
Der
Förderverein stellt das Gerätehaus der Samtgemeinde zum Zwecke des
Brandschutzes unentgeltlich zur Verfügung. Die Samtgemeinde übernimmt die
Betriebs- und Unterhaltungskosten.
·
Der
Investitionszuschuss wird zugunsten der Samtgemeinde dinglich gesichert, dabei
werden folgende Aspekte (nicht abschließend aufgezählt) berücksichtigt:
Auflösung der Feuerwehr bzw. Fortfall der Brandschutzaufgabe, Auflösung des
Fördervereins, Bau des Gerätehauses wird nicht beendet.
In der Kürze der
Zeit war es nicht möglich, mit dem Förderverein weitere Einzelheiten zu den
abzuschließenden Verträgen (Übergabevertrag, Nutzungsvertrag) zu besprechen. In
der Sitzung werden die Eckpunkte, da wo es notwendig ist, konkretisiert.
Die Freiwillige
Feuerwehr Laase hat signalisiert, dass sie sich der vorbeschriebenen
Verfahrensweise anschließen will. Ein Förderverein muss noch gegründet werden.
Um die Maßnahme
finanziell abzusichern, bittet die Verwaltung (vorsorglich) um Genehmigung
einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 20.000 € (10.000 je
beteiligter Feuerwehr).
Beschlussvorschlag:
> Die
Samtgemeinde übergibt das Flurstück 80/1, Flur 7, Gemarkung Penkefitz. an den
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Penkefitz. Die Kosten des Vertrages und
seiner Durchführung trägt die Samtgemeinde.
> Der
Förderverein baut auf dem Grundstück nach den Vorgaben der Samtgemeinde in
Verbindung mit den baurechtlichen Bestimmungen ein Feuerwehrgerätehaus.
> Der
Förderverein erhält von der Samtgemeinde einen einmaligen Investitionszuschuss
in Höhe von 115.000 €.
> Der
Förderverein stellt das Gerätehaus nach Fertigstellung unentgeltlich der
Samtgemeinde zum Zwecke des Brandschutzes zur Verfügung. Die Samtgemeinde zahlt
die entstehenden Betriebs- und Unterhaltungskosten.
> Der
Investitionszuschuss wird zugunsten der Samtgemeinde dinglich gesichert, auf
den Sachverhalt wird hingewiesen.
> Eine
überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 20.000 € (jeweils 10.000 € für Penkefitz
und Lasse) wird genehmigt.
> Die hier
beschlossenen Eckdaten sind auf die Feuerwehr Laase analog anzuwenden, wenn ein
Förderverein für die Feuerwehr Laase gegründet wird und dieser den Eckdaten so
zustimmt.
> Der Beschluss Nr. 4 zur Vorlage 31/169/2009 wird aufgehoben.