Sachverhalt:
Die Gemeinde
Zernien beabsichtigt in Gülden auf dem Flurstück 11/8 der Flur 1 auf einer
Fläche von
32 m x 8 m Spielgeräte aufzustellen, die noch erworben werden müssen.
Es liegt ein
Angebot der Firma „aukam Spielgeräte“ über 3.700 € für zwei Geräte vor.
Diese Geräte sind TÜV geprüft und zertifiziert nach EN 1176 und sind in der
Anlage näher beschrieben.
Im aktuellen
Haushalt stehen für diese Investition allerdings nur 2.000 € zur Verfügung. Die
fehlenden Mittel in Höhe von 1.700 € sollen überplanmäßig bereitgestellt
werden. Als Deckungsmittel stehen nicht verbrauchte Investitionsmittel aus
Vorjahren zur Verfügung.
Anmerkung:
Beim Aufstellen der Geräte ist unbedingt auf die Vorschriften des Herstellers
bezüglich Fallschutzsand, –fläche, bzw. –höhe, sowie die ordnungsgemäße
Überdeckung der Fundamente zu achten und zu berücksichtigen. Auf eine
Einfriedung kann aufgrund der Entfernung zur Straße verzichtet werden.
Beschlussvorschlag:
Für den neuen
Kinderspielplatz in Gülden werden zwei Spielgeräte beschafft, deren Kosten
insgesamt
ca. 3.700,00 € betragen.
Die fehlenden
Mittel in Höhe von 1.700 € werden überplanmäßig bereitgestellt.
Als Deckungsmittel stehen nicht verbrauchte Investitionsmittel aus Vorjahren
zur Verfügung.
Die zum Aufstellen
der Geräte erforderlichen Mittel für die Beschaffung von Beton, Fallschutzsand
und Beschilderung in Höhe von rund 1.000 € werden ebenfalls überplanmäßig
bereitgestellt.