Sachverhalt:
Schon während der
Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortsteile Prisser und Niestedt
im Jahre 1999 ist seitens des damaligen
Straßenbauamtes Lüneburg eine eindeutige Stellungnahme zur Veränderung der Ortsdurchfahrt
in diesem Bereich dargelegt worden. Hier war begründet worden, dass
Bundesstraßen gemäß dem Bundesfernstraßengesetz dem weiträumigen Verkehr und
außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrten vorrangig nicht der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke dienen. Durch eine weitere Verdichtung der
Bebauung in diesem Bereich würde die Leichtigkeit des Verkehrs weiter als
bisher eingeschränkt werden und auch ein Hemmnis für den durchgehenden
Wirtschaftsverkehr darstellen. Die Erschließung der derzeit vorhandenen
angrenzenden Grundstücke wurde als historisch gewachsen bezeichnet. Die
Veränderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen wurde strikt abgelehnt.
Eine Reduzierung
der Geschwindigkeit auf 50 km/h in diesem Bereich wird seitens der jetzigen
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach telefonischer
Rücksprache mit der gleichen Argumentation abgelehnt wie die Veränderung der
Ortsdurchfahrtsgrenzen, weil durch die Reduzierung der Geschwindigkeit die
Leichtigkeit des Verkehrs weiter als bisher eingeschränkt wird und somit ein
Hemmnis für den durchgehenden Wirtschaftsverkehr darstellt.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf
Vorlage bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird
aufgrund der 1999 erteilten negativen Stellungnahme zur Veränderung der
Ortsdurchfahrt abgelehnt.