Betreff
Verlängerung der Ortsdurchfahrt im OT. Prisser entlang der B 191 bis zum Einmündung der Schmarsauer Straße oder Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 Km/h in dem genannten Bereich. (Antrag der UWG-Fraktion)
Vorlage
30/362/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Schon während der Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortsteile Prisser und Niestedt im Jahre 1999  ist seitens des damaligen Straßenbauamtes Lüneburg eine eindeutige Stellungnahme zur Veränderung der Ortsdurchfahrt in diesem Bereich dargelegt worden. Hier war begründet worden, dass Bundesstraßen gemäß dem Bundesfernstraßengesetz dem weiträumigen Verkehr und außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrten vorrangig nicht der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen. Durch eine weitere Verdichtung der Bebauung in diesem Bereich würde die Leichtigkeit des Verkehrs weiter als bisher eingeschränkt werden und auch ein Hemmnis für den durchgehenden Wirtschaftsverkehr darstellen. Die Erschließung der derzeit vorhandenen angrenzenden Grundstücke wurde als historisch gewachsen bezeichnet. Die Veränderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen wurde strikt abgelehnt.

 

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h in diesem Bereich wird seitens der jetzigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach telefonischer Rücksprache mit der gleichen Argumentation abgelehnt wie die Veränderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen, weil durch die Reduzierung der Geschwindigkeit die Leichtigkeit des Verkehrs weiter als bisher eingeschränkt wird und somit ein Hemmnis für den durchgehenden Wirtschaftsverkehr darstellt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Vorlage bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird aufgrund der 1999 erteilten negativen Stellungnahme zur Veränderung der Ortsdurchfahrt abgelehnt.