Betreff
Umwandlung der Schmarsauer Straße von der Grundschule bis zur Hausnummer 37 in eine verkehrsberuhigte Zone (Antrag der UWG-Fraktion)
Vorlage
30/361/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung zu den Zeichen 325 und 326 müssen für die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

Örtliche Voraussetzungen:

-       Die Straßen müssen überwiegenden Aufenthalts- und Erschließungscharakter haben.

-       Des Weiteren hat der Straßenbaulastträger durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen die Einhaltung des verkehrsberuhigten Bereiches zu untermauern.

 

Des Weiteren sind mehrere bauliche Voraussetzungen zu erfüllen:

 

-       Die Straßen müssten durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt, dass der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung spielt. Dies kann dadurch erreicht werden, dass der Ausbau sich deutlich von den angrenzenden Straßen, die nicht als verkehrsberuhigte Bereiche beschildert sind, unterscheidet. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich.

-       Straßen, die als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind, dürfen von Fußgängern in ihrer ganzen Breite benutzt werden.

-       Die Straße muss aber ein Befahren für alle dort zu erwartenden Fahrzeugarten gestatten.

-       Die zum Parken bestimmten Flächen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches sind entsprechend durch Kennzeichnung, z.B. eine Bodenmarkierung oder ein Pflasterwechsel, von den übrigen Straßenbereichen abzutrennen.

 

Bei der Schmarsauer Straße handelt es sich in dem beantragten Bereich sowohl um eine Anliegerstraße als auch um eine Durchgangsstraße für den Verkehr Richtung „Schmarsau Dorf“ und „Thunpadel, Lenzen“. Um die Schmarsauer Straße in eine verkehrsberuhigte Zone umzuwandeln, wären erhebliche Baumaßnahmen erforderlich. Ein niveaugleicher Ausbau, d.h. die Wegnahme des Hochbordes, die Markierung von Parkflächen sowie die Verhinderung des Durchgangsverkehrs sind zwingend notwendige Maßnahmen, um die Voraussetzungen der Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone nach der Straßenverkehrsordnung zu erfüllen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag zur Umwandlung der Schmarsauer Straße von der Grundschule bis zur Hausnummer 37 in eine verkehrsberuhigte Zone wird wegen des nicht Vorhandenseins der örtlichen und baulichen Voraussetzungen  abgelehnt.