Sachverhalt:
Zur Erschließung
des Baugebietes „Querdeich“ wurde zwischen der MVV Energie AG am 20.04.2001 ein
Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Durch diesen Vertrag hat die Stadt die
Erschließung des Gebietes gem. § 11 und § 124 Baugesetzbuch (BauGB) auf den
Erschließungsträger übertragen. Die Refinanzierung der mit der Erschließung des
Baugebietes verbundenen Herstellungskosten erfolgt unmittelbar zwischen dem
Erschließungsträger und den Grundstückseigentümern auf Grundlage
privatrechtlicher Vereinbarungen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist gegeben,
wenn Grundstückseigentümer (Fremdanlieger) nicht zum Abschluss einer
Vereinbarung über die Erstattung der anfallenden Erschließungskosten mit dem
Erschließungsträger bereit sind. In diesem Fall wird durch § 14 geregelt, dass
die anteiligen – beitragsfähigen - Erschließungskosten dem Erschließungsträger
durch die Stadt zu erstatten sind und die Stadt diesen Erschließungsaufwand auf
Grundlage ihrer Erschließungsbeitragssatzung mit den Grundstückseigentümern
ablöst oder Beitragsbescheide erlässt (§ 14 a in Verbindung mit § 11).
Mit der Neufassung
des § 14 und dem eingefügten § 14 a wird der aktuellen Rechtsprechung des Nds.
OVG Rechnung getragen.
Erläuterung der
wesentlichen Änderungen:
zu § 1 Abs. 2 Satz
2:
Ergänzung um die 3.
Änderung des B.-Planes
Zu § 1 Abs. 3:
Zur Verdeutlichung
des Abrechnungsgebietes wird dem Änderungsvertrag ein am 13.05.09 zwischen den
Parteien abgestimmter Ausbauplan mit einer Gebietsbegrenzung als Bestandteil
des Vertrages beigefügt. Ferner wird die Fertigstellung der
Erschließungsanlagen bis zum 30.06.2010 vereinbart. Bisher galt als
Fertigstellungstermin der 30.06.2004.
zu § 5 Abs. 2 a):
dient der
Klarstellung, dass die Oberflächenentwässerung auch als „hergestellt“ gilt,
wenn in Abweichung zu den Herstellungsmerkmalen der
Erschließungsbeitragssatzung das Straßenoberflächenwasser statt über Leitungen
über Versickerungsanlagen abgeleitet wird.
zu § 5 Abs. 2
Buchst. e):
durch die
Streichung des Buchst. e) entfällt die Anlage eines Kinderspielplatzes aus den
vom Erschließungsträger herzustellenden Erschließungsanlagen
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des
Vertrages zur Ergänzung und Klarstellung des Städtebaulichen Vertrages vom
20.04.2001 zwischen der Stadt Dannenberg (Elbe) und der „Energie-Dienst-Leister
GmbH“, Mannheim, (als Gesamtrechtsnachfolgerin der MVV Energie AG“, Mannheim)
wird zugestimmt.