Sachverhalt:
Durch den
Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasserschutz und der Errichtung der
Hochwasserschutzanlagen haben sich einige Veränderungen für die Stadt Hitzacker
(Elbe) ergeben.
Die
Hochwasserschutzanlagen, hier insbesondere die Promenade, sind ein
Anziehungspunkt für Bürger und Besucher geworden. Wunsch der Stadt Hitzacker
ist es, die Schweineweide im Elbvorland daher auch für eine touristische Nutzung herzurichten. Sie hat
bereits vor einigen Jahren eine vertragliche Regelung zur Umsetzung der
gewünschten Maßnahmen mit einem Investor geschlossen.
Angedacht ist hier
die
- Errichtung einer Badestelle an der Elbe,
- erstellen
der Infrastruktur für den Fähranleger
- Festlegung einer Fläche als
Veranstaltungsplatz
- Erweiterung des Sportboothafens ( Abgrabungen
auf der Schweineweide) und Errichtung einer Steganlage usw.
Nach dem mit der
Hafen Hitzacker GmbH geschlossenen Vertrag wäre eventuell ein
„Vorhabenbezogener
Bebauungsplan für
die geplanten Nutzungen auf der Schweineweide möglich. Es wurde aber in
Vorgesprächen mit dem Landkreis geklärt, dass von einem Bebauungsplan unter
bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden kann, wenn keine festen baulichen
Anlagen mit Ausnahme des Fähranlegers und der Steganlage errichtet werden und
eine parzellenscharfe Abgrenzung der unterschiedlichen Gebietsnutzungen
(Veranstaltungsplatz, Badestelle, usw.)
erfolgt. Außerdem sind die Belange FFH/Vogelschutz, Emissionen
Festplatz, Stellplätze usw. abzuarbeiten.
Wenn die vorstehend
aufgeführte Verfahrensweise eingehalten wird, sollen die vorgesehenen Nutzungen
auf Grund der Darstellungen im Flächennutzungsplan ausgeführt werden können.
Die Schweineweide
liegt im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ im Gebietsteil „A“ und
im Gebietsteil „C“ –Siedlungsnahes Elbvorland-. In einem Vorgespräch mit der
Biosphärenratsverwaltung wurde von dort erklärt, dass die vorgestellten
Planungen möglich sind, wenn die erforderlichen Untersuchungen in dem
Planverfahren eingehalten werden.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für
den vorgenannten Bereich mit in ihr ISEK aufgenommen. Die Planungsleistung zum
F-Plan ist per Bescheid bereits als grundsätzlich förderfähig eingestuft
worden. Da wegen der angestrebten Förderung Antragstellerin in dem Verfahren
nur die Stadt Hitzacker (Elbe) sein kann, ist mit dieser eine vertragliche
Regelung zur Übernahme der Kosten abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Der
Flächennutzungsplan ist im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe), Schweineweide,
fortzuschreiben. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer Förderung der
Planungsleistung aus Mitteln des Integrierten Stadtentwicklungs- und Wachstumskonzeptes
(ISEK) der Stadt Hitzacker (Elbe) und der erforderlichen vertraglichen
Vereinbarungen zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Samtgemeinde
Elbtalaue.