Betreff
48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Hitzacker (Elbe), Stadt Hitzacker (Elbe), Schweineweide
Vorlage
30/329/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Durch den Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasserschutz und der Errichtung der Hochwasserschutzanlagen haben sich einige Veränderungen für die Stadt Hitzacker (Elbe) ergeben.

Die Hochwasserschutzanlagen, hier insbesondere die Promenade, sind ein Anziehungspunkt für Bürger und Besucher geworden. Wunsch der Stadt Hitzacker ist es, die Schweineweide im Elbvorland daher auch für eine  touristische Nutzung herzurichten. Sie hat bereits vor einigen Jahren eine vertragliche Regelung zur Umsetzung der gewünschten Maßnahmen mit einem Investor geschlossen.

Angedacht ist hier die

-       Errichtung einer Badestelle an der Elbe,

-       erstellen  der Infrastruktur für den Fähranleger

-       Festlegung einer Fläche als Veranstaltungsplatz

-       Erweiterung des Sportboothafens ( Abgrabungen auf der Schweineweide) und Errichtung einer Steganlage usw.

 

Nach dem mit der Hafen Hitzacker GmbH geschlossenen Vertrag wäre eventuell ein „Vorhabenbezogener

Bebauungsplan für die geplanten Nutzungen auf der Schweineweide möglich. Es wurde aber in Vorgesprächen mit dem Landkreis geklärt, dass von einem Bebauungsplan unter bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden kann, wenn keine festen baulichen Anlagen mit Ausnahme des Fähranlegers und der Steganlage errichtet werden und eine parzellenscharfe Abgrenzung der unterschiedlichen Gebietsnutzungen (Veranstaltungsplatz, Badestelle, usw.)  erfolgt. Außerdem sind die Belange FFH/Vogelschutz, Emissionen Festplatz, Stellplätze usw. abzuarbeiten.

Wenn die vorstehend aufgeführte Verfahrensweise eingehalten wird, sollen die vorgesehenen Nutzungen auf Grund der Darstellungen im Flächennutzungsplan ausgeführt werden können.

 

Die Schweineweide liegt im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ im Gebietsteil „A“ und im Gebietsteil „C“ –Siedlungsnahes Elbvorland-. In einem Vorgespräch mit der Biosphärenratsverwaltung wurde von dort erklärt, dass die vorgestellten Planungen möglich sind, wenn die erforderlichen Untersuchungen in dem Planverfahren eingehalten werden.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den vorgenannten Bereich mit in ihr ISEK aufgenommen. Die Planungsleistung zum F-Plan ist per Bescheid bereits als grundsätzlich förderfähig eingestuft worden. Da wegen der angestrebten Förderung Antragstellerin in dem Verfahren nur die Stadt Hitzacker (Elbe) sein kann, ist mit dieser eine vertragliche Regelung zur Übernahme der Kosten abzuschließen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan ist im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe), Schweineweide, fortzuschreiben. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer Förderung der Planungsleistung aus Mitteln des Integrierten Stadtentwicklungs- und Wachstumskonzeptes (ISEK) der Stadt Hitzacker (Elbe) und der erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue.