Betreff
Umwandlung des Kinderspielkreises Zernien in einen Kindergarten, hier: Grundsatzbeschluss
Vorlage
11/323/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Kinderspielkreis Zernien soll zur Verbesserung des Angebotes im Bereich der Kindertagesbetreuung zum Kindergartenjahr 2010/2011 in einen Kindergarten umgewandelt werden.

 

Kinderspielkreise sind in Niedersachsen mit gewissen Mindeststandards ausgestattet und gelten durch Erlass als Ersatz für Kindergärten, sofern eine mindestens 4-stündige Betreuung am Vormittag gegeben ist.

Eine Betreuung im Kinderspielkreis wird nur für eine Altersgruppe (von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung) zugelassen, es sei denn die personellen als auch die räumlichen Voraussetzungen nach Kindertagesstättengesetz ließen eine Ausnahmeregelung zu.

Da bis zum Jahr 2013 eine verlässliche Betreuung auch für Kinder unter 3 Jahren angeboten werden muss,

wurde und wird in den kommenden Jahren das Betreuungsangebot außer in den Zentren Dannenberg, Lüchow und Hitzacker auch an Orten im ländlichen Raum ausgebaut werden.

 

Der Kinderspielkreis Zernien wurde bislang mit 2 Gruppen am Vormittag und am Nachmittag betrieben, sodass damit zu rechnen ist, dass auch künftig ein zweigruppiger Betrieb erforderlich wird.

Aufgrund der angrenzenden Grundschule erscheint es denkbar, eine Gruppe davon als altersübergreifend

zu führen.

 

Der künftige Kindergarten fällt als Einrichtung unter die Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde, was zur Folge hat, dass das Defizit der Kindergartens durch den Landkreis erstattet wird, der sich einen bestimmten Anteil von der Samtgemeinde wieder holt. Gem. § 2 (1) Jugendhilfevereinbarung zahlt die SG dem LK eine Jahrespauschale pro betriebener Gruppe von zZ rd. 14.100 € (2010 -14.350 € wg. Preisindexklausel) sowie eine Kostenbeteiligung in Höhe von 25% für Schuldendienst und Mieten.

Bislang zahlt die SG lt. Spielkreisvereinbarung pro genehmigtem Platz jährlich 200 € bei 40 Plätzen im Spielkreis Zernien 8.000 €.

Die Umwandlung hätte außerdem zur Folge, dass die kreisweit einheitliche Sozialstaffel bei der Elternbei-tragserhebung Anwendung findet.

 

Weitere Kosten entstehen bei erforderlichen Umbaumaßnahmen, die zur Zeit in Absprache mit dem MK Niedersachsen, Fachdienst Kindertageseinrichtungen erörtert werden. Eine Finanzierung dieser Maßnahmen und die Kostenverteilung zwischen Samtgemeinde und Landkreis wird noch erarbeitet.


Beschlussvorschlag:

Die Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue über die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 69 Abs. 5 KJHG findet ab Umwandlung in einen Kindergarten Anwendung.