Sachverhalt:
Der
Kinderspielkreis Zernien soll zur Verbesserung des Angebotes im Bereich der
Kindertagesbetreuung zum Kindergartenjahr 2010/2011 in einen Kindergarten
umgewandelt werden.
Kinderspielkreise
sind in Niedersachsen mit gewissen Mindeststandards ausgestattet und gelten
durch Erlass als Ersatz für Kindergärten, sofern eine mindestens 4-stündige
Betreuung am Vormittag gegeben ist.
Eine Betreuung im
Kinderspielkreis wird nur für eine Altersgruppe (von der Vollendung des dritten
Lebensjahres bis zur Einschulung) zugelassen, es sei denn die personellen als
auch die räumlichen Voraussetzungen nach Kindertagesstättengesetz ließen eine
Ausnahmeregelung zu.
Da bis zum Jahr
2013 eine verlässliche Betreuung auch für Kinder unter 3 Jahren angeboten
werden muss,
wurde und wird in
den kommenden Jahren das Betreuungsangebot außer in den Zentren Dannenberg,
Lüchow und Hitzacker auch an Orten im ländlichen Raum ausgebaut werden.
Der
Kinderspielkreis Zernien wurde bislang mit 2 Gruppen am Vormittag und am
Nachmittag betrieben, sodass damit zu rechnen ist, dass auch künftig ein
zweigruppiger Betrieb erforderlich wird.
Aufgrund der
angrenzenden Grundschule erscheint es denkbar, eine Gruppe davon als
altersübergreifend
zu führen.
Der künftige
Kindergarten fällt als Einrichtung unter die Jugendhilfevereinbarung zwischen
Landkreis und Samtgemeinde, was zur Folge hat, dass das Defizit der
Kindergartens durch den Landkreis erstattet wird, der sich einen bestimmten
Anteil von der Samtgemeinde wieder holt. Gem. § 2 (1) Jugendhilfevereinbarung
zahlt die SG dem LK eine Jahrespauschale pro betriebener Gruppe von zZ rd.
14.100 € (2010 -14.350 € wg. Preisindexklausel) sowie eine Kostenbeteiligung in
Höhe von 25% für Schuldendienst und Mieten.
Bislang zahlt die
SG lt. Spielkreisvereinbarung pro genehmigtem Platz jährlich 200 € bei 40
Plätzen im Spielkreis Zernien 8.000 €.
Die Umwandlung
hätte außerdem zur Folge, dass die kreisweit einheitliche Sozialstaffel bei der
Elternbei-tragserhebung Anwendung findet.
Weitere Kosten entstehen bei erforderlichen Umbaumaßnahmen, die zur Zeit in Absprache mit dem MK Niedersachsen, Fachdienst Kindertageseinrichtungen erörtert werden. Eine Finanzierung dieser Maßnahmen und die Kostenverteilung zwischen Samtgemeinde und Landkreis wird noch erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue über die Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendhilfe gem. § 69 Abs. 5 KJHG findet ab Umwandlung in einen Kindergarten Anwendung.