Betreff
Forderung nach einer aktuellen Hauptfestellung der Einheitswerte von Grundvermögen
Vorlage
22/306/2009
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Lt. Ratsbeschluss vom 17.03.2009 (TOP 4) soll sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch gegenüber dem Finanzministerium die Forderung erhoben werden, eine Neuberechnung der Einheitswerte für das Grundvermögen durchzuführen.

Das Grundsteuergesetz - und insoweit auch die Festlegung des Zeitpunktes einer Hauptfeststellung - ist Bundesrecht. Eine neue Hauptfeststellung ist zz. gesetzlich ausgesetzt. Danach gilt unverändert die Hauptfeststellung 1964.

Das Finanzamt und das Finanzministerium würde auf eine Forderung der Gemeinde zur Festsetzung einer neuen Hauptfeststellung auf die bestehende Rechtslage verweisen. Der Antrag würde somit ins Leere gehen. Die Verwaltung empfiehlt daher, von einem Antrag Abstand zu nehmen.

Um das Anliegen der Gemeinde in das politische Bewusstsein zu rücken, sollte der Einsatz von hiesigen Mandatsträgern im Landtag und Bundestag sowie die Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände in Erwägung gezogen werden.

 


Beschlussvorschlag: