Betreff
Antrag auf Einrichtung eines Zebrastreifen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Hermann-Löns-Str. 19 und 20
Vorlage
30/293/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Vorlage als Anlage beigefügt ist ein Antrag des Hauses der Lebenshilfe zur Errichtung eines Zebrastreifen auf Höhe der Hausnummern 19 und 20 sowie ein Antrag zur Verbesserung der Ausleuchtungssituation in diesem Bereich.

Begründet wird er damit, dass diese Strecke oft als Abkürzung in Richtung Lüchow (Wendland) benutzt wird, dadurch relativ viel Verkehr auf der Straße liegt und das sich die Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h halten. Des weiteren ist die  Ausleuchtung des Bereiches nicht ausreichend, was  wahrnehmungsbeeinträchtigten Bewohnern die Orientierung erschwert und ein Gefährdungspotenzial darstellt.                                                                                                                                                                                          

 

Zum ersten Punkt des Antrages:

Nach den Richtlinien (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen – R-FGÜ 2001) zur Errichtung eines Zebrastreifen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Nach den v.g. Richtlinien ist als Mindestvoraussetzung eine Verkehrsbelastung von 200 KFZ pro Stunde bei mindestens 50 querenden Personen pro Stunde erforderlich.

Diese Anforderung wird in diesem Bereich nicht erfüllt. Außerdem ist die Zustimmung der höheren Verkehrsbehörde erforderlich, diese wird wegen der fehlenden Voraussetzungen nicht erteilt. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges ist somit nicht zulässig

 

Zum zweiten Punkt des Antrages:

Hierzu hat am 23.04.2009 eine örtlich Überprüfung stattgefunden. Es ist richtig, das die Ausleuchtung des Bereiches gegenwärtig nicht ausreichend ist. Dies liegt daran, das die beiden  Leuchten von Zweigen verdeckt werden und des weiteren, das beide Leuchtköpfe verblasst sind.

Es ist Abhilfe durch das Ausschneiden der angrenzenden Bäume sowie durch die Auswechselung der Lampenköpfe zu schaffen.  

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Hermann-Löns-Straße 19 / 20 wird aufgrund der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen nach R-FGÜ 2001 abgelehnt. Die Beleuchtungssituation wird durch Ausschneiden der angrenzenden Bäume sowie Auswechselung der Lampenköpfe verbessert.