Sachverhalt:
Der Vorlage als
Anlage beigefügt ist ein Antrag des Hauses der Lebenshilfe zur Errichtung eines
Zebrastreifen auf Höhe der Hausnummern 19 und 20 sowie ein Antrag zur
Verbesserung der Ausleuchtungssituation in diesem Bereich.
Begründet wird er
damit, dass diese Strecke oft als Abkürzung in Richtung Lüchow (Wendland)
benutzt wird, dadurch relativ viel Verkehr auf der Straße liegt und das sich
die Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von
30 Km/h halten. Des weiteren ist die
Ausleuchtung des Bereiches nicht ausreichend, was wahrnehmungsbeeinträchtigten Bewohnern die
Orientierung erschwert und ein Gefährdungspotenzial darstellt.
Zum ersten Punkt
des Antrages:
Nach den
Richtlinien (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
– R-FGÜ 2001) zur Errichtung eines Zebrastreifen sind folgende Voraussetzungen
zu erfüllen:
Nach den v.g.
Richtlinien ist als Mindestvoraussetzung eine Verkehrsbelastung von 200 KFZ pro
Stunde bei mindestens 50 querenden Personen pro Stunde erforderlich.
Diese Anforderung wird
in diesem Bereich nicht erfüllt. Außerdem ist die Zustimmung der höheren
Verkehrsbehörde erforderlich, diese wird wegen der fehlenden Voraussetzungen
nicht erteilt. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges ist somit nicht zulässig
Zum zweiten Punkt
des Antrages:
Hierzu hat am
23.04.2009 eine örtlich Überprüfung stattgefunden. Es ist richtig, das die
Ausleuchtung des Bereiches gegenwärtig nicht ausreichend ist. Dies liegt daran,
das die beiden Leuchten von Zweigen
verdeckt werden und des weiteren, das beide Leuchtköpfe verblasst sind.
Es ist Abhilfe
durch das Ausschneiden der angrenzenden Bäume sowie durch die Auswechselung der
Lampenköpfe zu schaffen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf
Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Hermann-Löns-Straße 19 / 20
wird aufgrund der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen nach R-FGÜ 2001
abgelehnt. Die Beleuchtungssituation wird durch Ausschneiden der angrenzenden
Bäume sowie Auswechselung der Lampenköpfe verbessert.