Sachverhalt:
Herr Michael
Wieczorek hat am Bäckergrund 5 den von Herrn Krünkelfeld errichteten Rohbau
erworben und zu einer Wohnanlage mit 9 Wohneinheiten (heute Villa Seeblick)
umgebaut. Der Bauantrag für dieses Gebäude, an dem äußerlich keine Veränderungen
vorgenommen wurden, wurde vom Landkreis nicht genehmigt. Weil über Jahre an dem
Gebäude nicht weitergebaut wurde und daher die Baugenehmigung erloschen war,
wird die Feststellung des Bestandsschutzes für die vorhandene Bebauung
verweigert. Außerdem stimme der Bauantrag nicht mehr mit der damals erteilten
Baugenehmigung überein. Herr Krünkelfeld hat teilweise mit Befreiungen von den
Festsetzungen des B-Planes und teilweise auch eigenmächtig, entgegen der
Baugenehmigung, den Rohbau errichtet. Das Gebäude wurde in der Geschossigkeit
verändert, der Grenzabstand zum Nachbargrundstück wurde nicht eingehalten und
die Baugrenzen wurden überschritten. Diese Mängel sind nur durch eine
Bebauungsplanänderung zu beheben.
Herr Wieczorek und
der westliche Grundstückseigentümer, Herr Eden, planen gemeinsam die Errichtung
von 6 Stadthäusern im Bereich der Marschtorstraße. Der B-Plan setzt hier ein
Mischgebiet und eine geschlossene Bauweise fest. Der B-Plan ist dahingehend zu
ändern, dass ein allgemeines Wohngebiet und eine offene Bauweise festgesetzt
werden.
Südlich dieser
geplanten Stadthäuser möchte Herr Eden für sich ein Einfamilienhaus errichten.
In diesem Bereich ist die Geschossigkeit von I auf I-II zu ändern und die
Baugrenze geringfügig zu verschieben. Die Erschließung dieses Grundstückes
erfolgt über den Stichweg vom Bäckergrund.
Erforderliche
Überfahrts- und Leitungsrechte sind zwischen den Grundstückseigentümern
Wieczorek und Eden per Baulast gesichert worden.
Auf dem beigefügten
Lageplan sind die Art und das Maß der baulichen Nutzung eingetragen und die
neuen Baugrenzen eingezeichnet. Der Vorlage ist ebenfalls ein Auszug aus dem
rechtskräftigen B-Plan für diesen Bereich beigefügt.
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
Am Thielenburger See ist zu ändern.