Betreff
9. Änderung des Bebauungsplanes Am Thielenburger See, hier: Änderungsbeschluss gemäß § 2(1) BauGB
Vorlage
30/291/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Herr Michael Wieczorek hat am Bäckergrund 5 den von Herrn Krünkelfeld errichteten Rohbau erworben und zu einer Wohnanlage mit 9 Wohneinheiten (heute Villa Seeblick) umgebaut. Der Bauantrag für dieses Gebäude, an dem äußerlich keine Veränderungen vorgenommen wurden, wurde vom Landkreis nicht genehmigt. Weil über Jahre an dem Gebäude nicht weitergebaut wurde und daher die Baugenehmigung erloschen war, wird die Feststellung des Bestandsschutzes für die vorhandene Bebauung verweigert. Außerdem stimme der Bauantrag nicht mehr mit der damals erteilten Baugenehmigung überein. Herr Krünkelfeld hat teilweise mit Befreiungen von den Festsetzungen des B-Planes und teilweise auch eigenmächtig, entgegen der Baugenehmigung, den Rohbau errichtet. Das Gebäude wurde in der Geschossigkeit verändert, der Grenzabstand zum Nachbargrundstück wurde nicht eingehalten und die Baugrenzen wurden überschritten. Diese Mängel sind nur durch eine Bebauungsplanänderung zu beheben.

 

Herr Wieczorek und der westliche Grundstückseigentümer, Herr Eden, planen gemeinsam die Errichtung von 6 Stadthäusern im Bereich der Marschtorstraße. Der B-Plan setzt hier ein Mischgebiet und eine geschlossene Bauweise fest. Der B-Plan ist dahingehend zu ändern, dass ein allgemeines Wohngebiet und eine offene Bauweise festgesetzt werden.

 

Südlich dieser geplanten Stadthäuser möchte Herr Eden für sich ein Einfamilienhaus errichten. In diesem Bereich ist die Geschossigkeit von I auf I-II zu ändern und die Baugrenze geringfügig zu verschieben. Die Erschließung dieses Grundstückes erfolgt über den Stichweg vom Bäckergrund.

 

Erforderliche Überfahrts- und Leitungsrechte sind zwischen den Grundstückseigentümern Wieczorek und Eden per Baulast gesichert worden.

 

Auf dem beigefügten Lageplan sind die Art und das Maß der baulichen Nutzung eingetragen und die neuen Baugrenzen eingezeichnet. Der Vorlage ist ebenfalls ein Auszug aus dem rechtskräftigen B-Plan für diesen Bereich beigefügt.

 

Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. 


Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Am Thielenburger See ist zu ändern.