Sachverhalt:
In seiner Sitzung
vom 02.09.2008 hat der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz die
Verwaltung angewiesen, die Liste der Papierkörbe dahingehend zu überarbeiten,
wer als Anlieger straßenreinigungspflichtig (öffentlich oder privat) im Sinne
der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Elbtalaue sein wird. Grundlage
dieser Überarbeitung war, dass die Papierkörbe dort abgebaut werden sollen, wo
der Stadt Hitzacker (Elbe) nicht die Aufgabe der Straßenreinigungspflicht
obliegt. Ferner sollten 16 Papierkörbe abgebaut werden, die gemäß
Feststellungen der Mitarbeiter der Kommunalen Dienste nicht mehr erforderlich
waren. Dieses wurde zwischenzeitlich bereits umgesetzt.
In der Anlage ist
die Neufassung der Standorte der Papierkörbe mit den angrenzenden
Eigentumsverhältnissen beigefügt.
I
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage
unter folgenden lfd. Nr. aufgelisteten Papierkörbe werden abgebaut:
2, 6, 9, 10, 12,
13, 28, 30, 32, 40, 41, 42, 44, 56 und 57