Betreff
Abbau von Papierkörben in der Stad Hitzacker (Elbe)
Vorlage
30/265/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 02.09.2008 hat der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz die Verwaltung angewiesen, die Liste der Papierkörbe dahingehend zu überarbeiten, wer als Anlieger straßenreinigungspflichtig (öffentlich oder privat) im Sinne der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Elbtalaue sein wird. Grundlage dieser Überarbeitung war, dass die Papierkörbe dort abgebaut werden sollen, wo der Stadt Hitzacker (Elbe) nicht die Aufgabe der Straßenreinigungspflicht obliegt. Ferner sollten 16 Papierkörbe abgebaut werden, die gemäß Feststellungen der Mitarbeiter der Kommunalen Dienste nicht mehr erforderlich waren. Dieses wurde zwischenzeitlich bereits umgesetzt.

In der Anlage ist die Neufassung der Standorte der Papierkörbe mit den angrenzenden Eigentumsverhältnissen beigefügt.

I

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage unter folgenden lfd. Nr. aufgelisteten Papierkörbe werden abgebaut:

2, 6, 9, 10, 12, 13, 28, 30, 32, 40, 41, 42, 44, 56 und 57