Sachverhalt:
Im Zuge der
Überlegungen zur Errichtung eines Fähranlegers auf der rechtselbischen Seite
(Fähranleger Bitter), hat der Rat der Stadt die erforderlichen Haushaltsmittel
in den Haushalt 2009 aufgenommen.
Nach Rechtskraft des Haushaltes soll das offizielle Genehmigungsverfahren
eingeleitet werden. Ebenfalls soll ein Antrag auf Förderung der Maßnahme
erfolgen.
Hierzu sind die Ausbau- und Genehmigungsplanung zu erstellen.
Im Verfahren sind folgende Genehmigungen einzuholen:
- Strompolizeiliche und
schifffahrtrechtliche Genehmigung
- Wasserrechtliche Erlaubnis
- Zulässigkeitserklärung der
Biosphärenreservatsverwaltung
- Ggfls. aus dem Verfahren heraus
entstehendes Planfeststellungsverfahren
Zur Einholung der Genehmigungen und zur Vorlage des Förderantrages ist die
Ausbauplanung für den Anleger notwendig. Zunächst sind die Leistungsphasen 1 –
4 (inkl. Genehmigungsplanung) zu beauftragen, nach Vorlage der Genehmigungen
dann die weiteren Leistungsphasen.
Beschlussvorschlag:
In Abhängigkeit der
Genehmigung des Haushaltes 2009 werden folgende Beschlüsse gefasst:
Die erforderlichen
Genehmigungen zur Errichtung des Fähranlegers Bitter sind einzuholen.
Anträge auf Förderung der Baumaßnahme sind zu stellen.
Der Auftrag zur
Erstellung der Ausbauplanung ist an ein Fachbüro zu erteilen. Zunächst sind die
Leistungsphasen 1 – 4 (einschl. Genehmigungsplanung) zu beauftragen. Bei Erhalt
der erwarteten Förderzusage, sind die restlichen
Leistungsphasen zu vergeben, um die für den Bau erforderlichen Unterlagen zu
erhalten.