Betreff
Einholen von Genehmigungen Fähranleger Bitter
Vorlage
3/262/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Überlegungen zur Errichtung eines Fähranlegers auf der rechtselbischen Seite (Fähranleger Bitter), hat der Rat der Stadt die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushalt 2009 aufgenommen.
Nach Rechtskraft des Haushaltes soll das offizielle Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Ebenfalls soll ein Antrag auf Förderung der Maßnahme erfolgen.
Hierzu sind die Ausbau- und Genehmigungsplanung zu erstellen.

Im Verfahren sind folgende Genehmigungen einzuholen:

  • Strompolizeiliche und schifffahrtrechtliche Genehmigung
  • Wasserrechtliche Erlaubnis
  • Zulässigkeitserklärung der Biosphärenreservatsverwaltung
  • Ggfls. aus dem Verfahren heraus entstehendes Planfeststellungsverfahren


Zur Einholung der Genehmigungen und zur Vorlage des Förderantrages ist die Ausbauplanung für den Anleger notwendig. Zunächst sind die Leistungsphasen 1 – 4 (inkl. Genehmigungsplanung) zu beauftragen, nach Vorlage der Genehmigungen dann die weiteren Leistungsphasen.

 


Beschlussvorschlag:

In Abhängigkeit der Genehmigung des Haushaltes 2009 werden folgende Beschlüsse gefasst:

Die erforderlichen Genehmigungen zur Errichtung des Fähranlegers Bitter sind einzuholen.
Anträge auf Förderung der Baumaßnahme sind zu stellen.

Der Auftrag zur Erstellung der Ausbauplanung ist an ein Fachbüro zu erteilen. Zunächst sind die Leistungsphasen 1 – 4 (einschl. Genehmigungsplanung) zu beauftragen. Bei Erhalt der erwarteten  Förderzusage, sind die restlichen Leistungsphasen zu vergeben, um die für den Bau erforderlichen Unterlagen zu erhalten.