Betreff
Fällen großer Bäume
Vorlage
30/224/2009
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Ein Einwohner aus der Gemeinde Gusborn hatte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises einen Antrag zum Fällen einer abgängigen Eiche auf seinem Grundstück gestellt.
Dem Antrag wurde vom Landkreis stattgegeben. Die Eiche wurde mittlerweile gefällt.

 

Der Eigentümer hat die Gemeinde informiert und Bgm Ringel hat den Rat über diesen Sachverhalt unterrichtet.

 

In diesem Zusammenhang hat Rh Struck darauf hingewiesen, dass die großen Bäume in den Ortschaften und der Gemarkung ortsbildprägend und erhaltenswert sind.

 

Die Gemeinde Gusborn besitzt keine Baumschutzsatzung. Wenn ein Baum  „krank“ ist, wird der Einzelfall durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises geprüft.

Diese trifft dann die Feststellung ob der Baum abgängig ist oder nicht.

 

Ein Schutz der abgesägten Bäume über den Dorferneuerungsplan (DE-Plan) war nicht gegeben.