Betreff
Lufthygienische Begutachtung für den Luftkurort Hitzacker
Vorlage
03/214/2009
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Für das Verfahren auf Anerkennung der Stadt Hitzacker (Elbe) als Kneipp-Kurort war das Luftgutachten für den Luftkurort Hitzacker zu aktualisieren.

Im Auftrag der Stadt Hitzacker (Elbe) wurde von Herrn Prof. Dr. Dr. Kleinschmidt, Universität München,

eine lufthygienische Begutachtung auf der Grundlage einer NO2-Messung durchgeführt.

Die Luftmessungen haben erwiesen, dass die in Hitzacker (Elbe) gemessenen Werte unter den maximal zulässigen kurörtlichen Richtwerten liegen und dieses auch in prospektiver Abschätzung in den Folgejahren so bleiben wird.

Insoweit wurde für den Luftkurort Hitzacker das Einhalten der Anerkennungsbedingung „kurorttypische lufthygienische Gegebenheiten“ bestätigt.

Die lufthygienische Begutachtung ist anliegend beigefügt.