Sachverhalt:
Für das Verfahren auf Anerkennung der Stadt Hitzacker (Elbe) als
Kneipp-Kurort war das Luftgutachten für den Luftkurort Hitzacker zu
aktualisieren.
Im Auftrag der Stadt Hitzacker (Elbe) wurde von Herrn Prof. Dr. Dr.
Kleinschmidt, Universität München,
eine lufthygienische Begutachtung auf der Grundlage einer NO2-Messung
durchgeführt.
Die Luftmessungen haben erwiesen, dass die in Hitzacker (Elbe) gemessenen
Werte unter den maximal zulässigen kurörtlichen Richtwerten liegen und dieses
auch in prospektiver Abschätzung in den Folgejahren so bleiben wird.
Insoweit wurde für den Luftkurort Hitzacker das Einhalten der
Anerkennungsbedingung „kurorttypische lufthygienische Gegebenheiten“ bestätigt.
Die lufthygienische Begutachtung ist anliegend beigefügt.