Betreff
Reinigung der öffentlichen Gebäude
Vorlage
1/204/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit einigen Jahren werden die Grundschulen in Neu Darchau und Hitzacker durch eine Reinigungsfirma gereinigt. Aufgrund des auslaufenden Vertrages wird eine erneute Ausschreibung notwendig. Gleichzeitig wird die Reinigung im Bereich des Rathauses in Hitzacker (Elbe) ebenfalls durch diese Reinigungsfirma durchgeführt. Hintergrund hierbei war der Ausfall des Reinigungspersonals. Nach derzeitigem Stand ist mit einer Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht zu rechnen.

Für die mittelfristige Planung im Bereich des Reinigungsdienstes wird es notwendig eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob diese Dienstleistung mit eigenem Personal oder mit Hilfe Dritte erbracht werden soll. Aufgrund des TVöD werden neu einzustellende Reinigungskräfte der Entgeltgruppe 1, Stufe 2 zugeordnet. Teilzeitbeschäftigt mit der Hälfte einer Vollzeitkraft, wie allgemein üblich, erhalten diese Kräfte ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 708,00 €. Dies bedeutet ein Bruttostundenentgelt in Höhe von 8,35 €.

Für den Reinigungsdienst im Rathaus Hitzacker (Elbe) ist im Stellenplan eine Teilzeitstelle ausgewiesen. Nach Ablauf des Vertrages mit der Reinigungsfirma wird diese Stelle wiederbesetzt. Für die beiden genannten Grundschulen wird die Reinigungsleistung erneut ausgeschrieben.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Reinigung des Rathauses, Am Markt 7 in Hitzacker (Elbe) der Samtgemeinde Elbtalaue wird durch eigenes Personal erfolgen. Die Reinigung der beiden Grundschulen in Hitzacker (Elbe) und Neu Darchau ist durch Ausschreibung an Dritte zu vergeben.