Sachverhalt:
Seit einigen Jahren
werden die Grundschulen in Neu Darchau und Hitzacker durch eine Reinigungsfirma
gereinigt. Aufgrund des auslaufenden Vertrages wird eine erneute Ausschreibung
notwendig. Gleichzeitig wird die Reinigung im Bereich des Rathauses in Hitzacker
(Elbe) ebenfalls durch diese Reinigungsfirma durchgeführt. Hintergrund hierbei
war der Ausfall des Reinigungspersonals. Nach derzeitigem Stand ist mit einer
Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht zu rechnen.
Für die
mittelfristige Planung im Bereich des Reinigungsdienstes wird es notwendig eine
grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob diese Dienstleistung mit eigenem
Personal oder mit Hilfe Dritte erbracht werden soll. Aufgrund des TVöD werden
neu einzustellende Reinigungskräfte der Entgeltgruppe 1, Stufe 2 zugeordnet.
Teilzeitbeschäftigt mit der Hälfte einer Vollzeitkraft, wie allgemein üblich,
erhalten diese Kräfte ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 708,00 €. Dies
bedeutet ein Bruttostundenentgelt in Höhe von 8,35 €.
Für den
Reinigungsdienst im Rathaus Hitzacker (Elbe) ist im Stellenplan eine
Teilzeitstelle ausgewiesen. Nach Ablauf des Vertrages mit der Reinigungsfirma
wird diese Stelle wiederbesetzt. Für die beiden genannten Grundschulen wird die
Reinigungsleistung erneut ausgeschrieben.
Beschlussvorschlag:
Die Reinigung des
Rathauses, Am Markt 7 in Hitzacker (Elbe) der Samtgemeinde Elbtalaue wird durch
eigenes Personal erfolgen. Die Reinigung der beiden Grundschulen in Hitzacker
(Elbe) und Neu Darchau ist durch Ausschreibung an Dritte zu vergeben.