Sachverhalt:
Im Baugebiet Stüden
in Quickborn wurden im Jahre 2007 die Erschließungsstraßen befestigt und
endausgebaut. Die Arbeiten konnten so günstig ausgeführt werden, dass Mittel in
Höhe von 51.000,- € nicht verbraucht wurden. Noch nicht ausgebaut wurde der
Fußweg in die Ortsmitte von Quickborn und der Mehrzweckplatz. Weiter ist die
Bepflanzung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes auszuführen.
Bestandteil dieser
Ausschreibung sollen der Fußweg und die Bepflanzung sein. Der Mehrzweckplatz
wird nach vollständiger Bebauung des Baugebietes hergestellt. Bepflanzt werden
sollen der Schutzstreifen auf der nahezu vollständig bebauten Südseite des
Baugebietes, die Regenwassermulde im Norden und die Grünanlage an der
Einmündung in die Kreisstraße in der Nord-Ost-Ecke des Baugebietes.
Beschlussvorschlag:
Der Fachdienst 30
der Samtgemeinde Elbtalaue wird beauftragt, die Arbeiten für die Herstellung
des Fußweges aus dem Baugebiet Stüden in die Ortsmitte von Quickborn und für
die Bepflanzung der Grünflächen öffentlich auszuschreiben.