Sachverhalt:
Nach erster
Beratung mit der KiTa-Fachberatung zum Konzept und der Landesschulbehörde
hinsichtlich der betriebserlaubnisnotwendigen Aspekte stellt die Perspektive
gGmbH als Betreiberin des Kindergartens in Neu Darchau den Antrag, ab 08/2009 die
vorhandene halbe Kindergartengruppe (10 Plätze) aufzustocken.
Beide Gruppen
sollen dann nach dem Modell 15+5 betrieben werden.
Aufgrund der zur
Zeit vorliegenden Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2009/2010 sollen
insgesamt 38 Kinder (30 Kinder ab 3 Jahren und 8 Kinder unter 3 Jahren) betreut
werden. Das bisherige Angebot (1,5 Gruppen mit 25+10=35 Plätzen) kann zwar die
Kinder ab 3 Jahre aufnehmen, Kinder unter 3 Jahren können weder platzzahlmäßig,
noch konzeptionell bzw. nach Betriebserlaubnis aufgenommen werden.
Die Perspektive
gGmbH bezieht sich in ihrem Antrag auf ein Modell, dass der
Jugendhilfeausschuss des Landkreises am 16.06.2008 in einer grundsätzlichen
Rahmenplanung zur Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren“ festgehalten hat.
- das Betreuungsangebot für Kinder unter 3
Jahren wird durch verschiedene Tagesbetreuungs-konzepte in Tageseinrichtungen
sowie in Tagespflege realisiert und regional im Rahmen der Bedarfsplanung
abgestimmt
- in Einrichtungen werden verschiedene
Betreuungsformen entwickelt, wobei Krippen-Gruppen vorrangig in den
Grundzentren Lüchow, Dannenberg und Hitzacker vorgehalten werden
- Ausbau oder Umgestaltung von vorhandenen
Kindergartengruppen zu altersübergreifenden
Gruppen mit bis zu 5 U-3jährigen bei einer reduzierten Gruppengröße von bis zu
20 Kindern und einem hierauf abgestimmten Konzept , Modell 15 + 5
- nach Möglichkeit betreibt eine Einrichtung
parallel zwei altersübergreifende Gruppen
- die Betreuung von U-3 in regulären
Kindergartengruppen wird nur im Einzelfall vorgenommen, insbesondere in
Einrichtungen, in denen nicht am gleichen Standort die o.g .Angebote
vorgehalten werden können
- die Aufnahme von ein- und zweijährigen
Kindern in Kindergartengruppen wird langfristig gesichert und bei Platzbedarf
älterer Kinder nicht zurückgenommen
Die erforderlichen
Veränderungen im Bereich der Ausstattung und Raumgestaltung sowie Vorkehrungen
im Sicherheitsbereich, die einmaligen investiven Aufwand bedeuten, können auf
der RIK-Förderrichtlinie des Landes für Ausstattung und Umbau-Maßnahmen
beantragt werden.
Eine Beteiligung an
diesen Kosten ist nicht vorgesehen.
Die Fragen
insbesondere im Sicherheitsbereich werden zur Zeit mit dem
Gemeindeunfallversicherungs-verband geklärt, daher wurde die Beschlussfassung
seitens des Jugendhilfeausschusses bis zur Sitzung Ende April 2009
zurückgestellt.
Da die Samtgemeinde
Elbtalaue die nächste Sitzung des Ausschusses für Jugend, Betreuung und Bildung
erst für Juni 2009 geplant hat, sollte die Beschlussfassung vorbehaltlich der
Zustimmung des Jugendhilfe-ausschusses bereits in dieser Sitzung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue übernimmt ab 01.08.2009 die Mitfinanzierung gem. JH-Vereinbarung von
dann 2 Gruppen im Kiga „Elbuferzwerge“ Neu Darchau, vorbehaltlich der
Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.