Betreff
KiTa-Bedarf: Umwandlung von 2 vorhandenen Kiga-Gruppen in 15:5 Gruppen (U3) im Kiga "Elbuferzwerge" Neu Darchau
Vorlage
11/115/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach erster Beratung mit der KiTa-Fachberatung zum Konzept und der Landesschulbehörde hinsichtlich der betriebserlaubnisnotwendigen Aspekte stellt die Perspektive gGmbH als Betreiberin des Kindergartens in Neu Darchau den Antrag, ab 08/2009 die vorhandene halbe Kindergartengruppe (10 Plätze) aufzustocken.

Beide Gruppen sollen dann nach dem Modell 15+5 betrieben werden.

 

Aufgrund der zur Zeit vorliegenden Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2009/2010 sollen insgesamt 38 Kinder (30 Kinder ab 3 Jahren und 8 Kinder unter 3 Jahren) betreut werden. Das bisherige Angebot (1,5 Gruppen mit 25+10=35 Plätzen) kann zwar die Kinder ab 3 Jahre aufnehmen, Kinder unter 3 Jahren können weder platzzahlmäßig, noch konzeptionell bzw. nach Betriebserlaubnis aufgenommen werden.

 

Die Perspektive gGmbH bezieht sich in ihrem Antrag auf ein Modell, dass der Jugendhilfeausschuss des Landkreises am 16.06.2008 in einer grundsätzlichen Rahmenplanung zur Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren“ festgehalten hat.

-       das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren wird durch verschiedene Tagesbetreuungs-konzepte in Tageseinrichtungen sowie in Tagespflege realisiert und regional im Rahmen der Bedarfsplanung abgestimmt

-       in Einrichtungen werden verschiedene Betreuungsformen entwickelt, wobei Krippen-Gruppen vorrangig in den Grundzentren Lüchow, Dannenberg und Hitzacker vorgehalten werden

-       Ausbau oder Umgestaltung von vorhandenen Kindergartengruppen zu altersübergreifenden Gruppen mit bis zu 5 U-3jährigen bei einer reduzierten Gruppengröße von bis zu 20 Kindern und einem hierauf abgestimmten Konzept , Modell 15 + 5

-       nach Möglichkeit betreibt eine Einrichtung parallel zwei altersübergreifende Gruppen

-       die Betreuung von U-3 in regulären Kindergartengruppen wird nur im Einzelfall vorgenommen, insbesondere in Einrichtungen, in denen nicht am gleichen Standort die o.g .Angebote vorgehalten werden können

-       die Aufnahme von ein- und zweijährigen Kindern in Kindergartengruppen wird langfristig gesichert und bei Platzbedarf älterer Kinder nicht zurückgenommen

 

Die erforderlichen Veränderungen im Bereich der Ausstattung und Raumgestaltung sowie Vorkehrungen im Sicherheitsbereich, die einmaligen investiven Aufwand bedeuten, können auf der RIK-Förderrichtlinie des Landes für Ausstattung und Umbau-Maßnahmen beantragt werden.

Eine Beteiligung an diesen Kosten ist nicht vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fragen insbesondere im Sicherheitsbereich werden zur Zeit mit dem Gemeindeunfallversicherungs-verband geklärt, daher wurde die Beschlussfassung seitens des Jugendhilfeausschusses bis zur Sitzung Ende April 2009 zurückgestellt.

Da die Samtgemeinde Elbtalaue die nächste Sitzung des Ausschusses für Jugend, Betreuung und Bildung erst für Juni 2009 geplant hat, sollte die Beschlussfassung vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfe-ausschusses bereits in dieser Sitzung erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Samtgemeinde Elbtalaue übernimmt ab 01.08.2009 die Mitfinanzierung gem. JH-Vereinbarung von dann 2 Gruppen im Kiga „Elbuferzwerge“ Neu Darchau, vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg.