Sachverhalt:
Im Gemeindegebiet
werden Stromnetze von den Versorgungsunternehmen e.on|Avacon sowie der SVO
Energie GmbH, Celle, (SVO) betrieben. Mit den Versorgungsunternehmen sind
Konzessionsverträge mit einer 20-jährigen Laufzeit geschlossen worden. Der Vertrag
mit der e.on|Avacon wurde 1992 abgeschlossen, seine Laufzeit endet am
23.11.2012. Die Laufzeit des Vertrages mit der SVO endet am 31.12.2011.
Das
Energiewirtschaftsrecht ist seit 1998 zur Verbesserung des Wettbewerbs und der
Verbraucherfreundlichkeit stark reformiert worden. Als wichtigste Neuerung
wurde die strikte Trennung zwischen Netzbetrieb und Stromvertrieb
(Entflechtung) eingeführt, die es den Endverbrauchern ermöglicht hat, den
Stromversorger frei zu wählen. Im Sommer 2005 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz
(EnWG) in Kraft, gleichzeitig wurde die Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
geändert. Der Umfang der Vorschriften ist stark angewachsen. Mit der Einsetzung
von Regulierungsbehörden und enger Verzahnung mit dem Wettbewerbsrecht wurden wirksame
aber auch komplexe Instrumentarien geschaffen.
Hinsichtlich der
Laufzeit von Konzessionsverträgen haben sich keine Änderungen ergeben. Sie
dürfen höchstens über eine Dauer von 20 Jahren abgeschlossen werden. Das
Auslaufen von Konzessionsverträgen ist spätestens 2 Jahre vor dem Laufzeitende
öffentlich im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Die Bekanntmachung über das
Auslaufen des Konzessionsvertrages mit der SVO muss somit bis zum 31.12.2009
erfolgen.
Aufgrund der komplexen rechtlichen Materie wird empfohlen,
die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue mit der Durchführung der
Bekanntmachung und Vorbereitung der gemeindlichen Ratsentscheidung über den
Vertragsabschluss zu beauftragen.
Nach § 46 Abs. 1
EnWG haben Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung von
Energienetzen diskriminierungsfrei den Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen.
Bekunden mehrere Betreiber ihr Interesse an der Ausübung des Netzbetriebs, so
hat die Gemeinde eine sachgerechte Auswahlentscheidung zu treffen.
Aufgrund der
erfolgten Vor-Untersuchung zur Kommunalisierung der Stromversorgung wird
zurzeit eine Übernahme der gemeindlichen Stromnetze in kommunale Regie erwogen.
Voraussetzung dafür ist, dass Übernahme und Betrieb der Stromnetze zu rentablen
Bedingungen möglich sind. Da die Prüfung dieser Voraussetzungen noch eine Weile
in Anspruch nehmen wird, sollte die Bekanntmachung des Vertragsauslaufs in der
2. Jahreshälfte erfolgen, wenn das Prüfungsergebnis vorliegt.
Beschlussvorschlag:
- Die Bekanntmachung über das Auslaufen
des Strom-Konzessionsvertrages mit der SVO, Celle, wird vorgenommen, wenn
die kommunalseitig in Auftrag gegebene Rentabilitätsprüfung vorliegt.
- Mit der Durchführung der Bekanntmachung
und Vorbereitung der gemeindlichen Ratsentscheidung über den Abschluss des
Konzessionsvertrages wird die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue
beauftragt.