Betreff
Konzessionsvertrag über den Betrieb des/der örtlichen Stromnetze/s
Vorlage
20/089/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Gemeindegebiet werden Stromnetze von den Versorgungsunternehmen e.on|Avacon sowie der SVO Energie GmbH, Celle, (SVO) betrieben. Mit den Versorgungsunternehmen sind Konzessionsverträge mit einer 20-jährigen Laufzeit geschlossen worden. Der Vertrag mit der e.on|Avacon wurde 1992 abgeschlossen, seine Laufzeit endet am 23.11.2012. Die Laufzeit des Vertrages mit der SVO endet am 31.12.2011.

Das Energiewirtschaftsrecht ist seit 1998 zur Verbesserung des Wettbewerbs und der Verbraucherfreundlichkeit stark reformiert worden. Als wichtigste Neuerung wurde die strikte Trennung zwischen Netzbetrieb und Stromvertrieb (Entflechtung) eingeführt, die es den Endverbrauchern ermöglicht hat, den Stromversorger frei zu wählen. Im Sommer 2005 trat das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft, gleichzeitig wurde die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geändert. Der Umfang der Vorschriften ist stark angewachsen. Mit der Einsetzung von Regulierungsbehörden und enger Verzahnung mit dem Wettbewerbsrecht wurden wirksame aber auch komplexe Instrumentarien geschaffen.

 

Hinsichtlich der Laufzeit von Konzessionsverträgen haben sich keine Änderungen ergeben. Sie dürfen höchstens über eine Dauer von 20 Jahren abgeschlossen werden. Das Auslaufen von Konzessionsverträgen ist spätestens 2 Jahre vor dem Laufzeitende öffentlich im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Die Bekanntmachung über das Auslaufen des Konzessionsvertrages mit der SVO muss somit bis zum 31.12.2009 erfolgen.

Aufgrund  der komplexen rechtlichen Materie wird empfohlen, die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue mit der Durchführung der Bekanntmachung und Vorbereitung der gemeindlichen Ratsentscheidung über den Vertragsabschluss zu beauftragen.

Nach § 46 Abs. 1 EnWG haben Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung von Energienetzen diskriminierungsfrei den Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. Bekunden mehrere Betreiber ihr Interesse an der Ausübung des Netzbetriebs, so hat die Gemeinde eine sachgerechte Auswahlentscheidung zu treffen.

Aufgrund der erfolgten Vor-Untersuchung zur Kommunalisierung der Stromversorgung wird zurzeit eine Übernahme der gemeindlichen Stromnetze in kommunale Regie erwogen. Voraussetzung dafür ist, dass Übernahme und Betrieb der Stromnetze zu rentablen Bedingungen möglich sind. Da die Prüfung dieser Voraussetzungen noch eine Weile in Anspruch nehmen wird, sollte die Bekanntmachung des Vertragsauslaufs in der 2. Jahreshälfte erfolgen, wenn das Prüfungsergebnis vorliegt.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Bekanntmachung über das Auslaufen des Strom-Konzessionsvertrages mit der SVO, Celle, wird vorgenommen, wenn die kommunalseitig in Auftrag gegebene Rentabilitätsprüfung vorliegt.
  2. Mit der Durchführung der Bekanntmachung und Vorbereitung der gemeindlichen Ratsentscheidung über den Abschluss des Konzessionsvertrages wird die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue beauftragt.