Betreff
Zukunftsperspektiven des Kinderspielkreises Zernien
Vorlage
11/084/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Probleme

  1. Die Kinderzahlen im Spielkreis Zernien sind rückläufig, im laufenden Kinderspielkreisjahr sind beide Gruppen nicht ausgelastet (14 bzw. 15 Kinder in einer Gruppe).*

          Dies führt zu einer Mindereinnahme für die Gemeinde in Höhe von ca. 9.500 

          €.

         *Anlage Aufstellung Geburtenzahlen bis Ende 2008 Gemeinde Zernien

 

Wie aus der Aufstellung* zu ersehen ist, werden auch die künftigen Jahrgänge nicht stärker, sodass über eine Verkleinerung auf 1,5 Gruppen bzw. nur eine Gruppe gesprochen werden, um den Haushalt der Gemeinde nicht unnötig zu belasten.

 

Im Rahmen der Bedarfsplanung 2009/2010 wird Ende März ein gemeinsames Treffen aller Leiterinnen von Kindertagesstätten im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue, des Landkreises, der Samtgemeinde sowie der Bürgermeister der Gemeinden stattfinden, in denen die aktuellen Zahlen und Belegungen der Einrichtungen vorgestellt werden.

 

 

  1. Betreuung von U-3jährigen Kindern im Kinderspielkreis zZ nicht möglich.

 

Grundsätzlich sind die Spielkreise nur für die 3 – 6jährigen Kinder als Ersatzangebote

für fehlende Kindergärten. Es gilt das Prinzip, Spielkreise in Kindergärten umzuwandeln.

Altersübergreifende Gruppen in „Sonstigen Tageseinrichtungen“ (das sind u.a. die Spielkreise)  gem. § 45 SGB VIII sind vom KiTaG (§ 1 Abs. 3) nicht vorgesehen.

Eine Aufnahme kann nur zugelassen werden, wenn die personellen sowie die räumlichen Voraussetzungen (siehe Kindergarten) erfüllt sind.

 

Die Betreuung dieser Zielgruppe ist unter dem Aspekt der Auslastung des Spielkreises anzustreben.

 

Um verlässliche Zahlen für eine künftige Auslastung zu erhalten, wird die Gemeinde Zernien in ihrer Einwohnerschaft den grundsätzlichen Bedarf für die Betreuung der U-3jährigen abfragen.

Außerdem wird der Bedarf an tatsächlichen Betreuungszeiten (vormittags und/oder nachmittags) sowohl für diese Zielgruppe als auch die Kindergartenkinder (3-6 Jahre) und ggf. Schulkinder (nachmittags Hortbetreuung) abgefragt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen

 

Im Gespräch mit Frau Enke, Niedersächsisches Kulturministerium, Tageseinrichtungen und Tagespflege, Fachdienst Lüneburg, stellte diese klar, dass die Umwandlung der Spielkreise in Kindergärten seitens des Landes unter fachlichen Gesichtspunkten unterstützt wird.

Frau Enke war vor Ort und hat den Spielkreis besichtigt.

Einfachere Umbauten wären für die Umwandlung in einen Kindergarten erforderlich, allerdings gehört das Gebäude nicht der Gemeinde.

 

Am 16.02.09 fand gemeinsam mit Vertretern des Landkreises und der Samtgemeinde ein Vorgespräch hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise statt.

Hauptgedanke ist die Umwandlung des Spielkreises in einen Kindergarten. Frühestmöglicher Termin ist der 01.08.2010.

Erforderlich ist daher einen freien Träger als Betreiber für die Einrichtung zu finden, Gespräche sind bislang nur mit dem DRK geführt worden, angesprochen werden sollten zudem die Perspektive gGmbH (betreibt den Kindergarten Neu Darchau) und die Kirche, die bereits im hiesigen Landkreis tätig sind.

 

Sinnvoll ist die Abgabe an einen großen Träger sowohl unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Begleitung und Weiterbildung, die in diesen Einrichtungen regelmäßig als Inhaus-Schulungen bzw. Ausbildungen durchgeführt werden, aber auch hinsichtlich möglicher Vertretungsregelungen, da diese Einrichtungen auch vertretungsweise Personal zur Verfügung stellen können.

Unter diesen Aspekten kann die Umwandlung des Spielkreises in einen Kindergarten unter Trägerschaft der Gemeinde kein Ziel sein.

 

Personal

Das Personal des Spielkreises kann auch in einem Kindergarten eingesetzt werden, versicherte Frau Enke. Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Mitarbeiterinnen kann die fehlende Qualifizierung wettgemacht werden, diese Kann-Vorschrift würde die Landesbehörde unterstützen. Ggf. können Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Bei der Suche nach einem Träger hat die Weiterbeschäftigung des Personals hohe Priorität.

 

Beteiligung Dritter

Eine Überkapazität an Plätzen kann auch von Landkreis und Samtgemeinde nicht finanziert werden, sodass hier das weitere Vorgehen gemeinsam abgestimmt werden muss.

Auch hinsichtlich möglicher Umbauten und Veränderungen am Gebäude sind sowohl die Samtgemeinde (als Eigentümerin) als auch der Landkreis im Vorwege einzubinden.

 

 

 


Beschlussvorschlag

Der Kinderspielkreis wird zum 01.08.2010 in einen Kindergarten umgewandelt und an einen freien Träger abgegeben.