Sachverhalt:
Probleme
- Die Kinderzahlen im Spielkreis
Zernien sind rückläufig, im
laufenden Kinderspielkreisjahr sind beide Gruppen nicht ausgelastet (14
bzw. 15 Kinder in einer Gruppe).*
Dies führt zu einer Mindereinnahme
für die Gemeinde in Höhe von ca. 9.500
€.
*Anlage Aufstellung Geburtenzahlen bis
Ende 2008 Gemeinde Zernien
Wie aus der
Aufstellung* zu ersehen ist, werden auch die künftigen Jahrgänge nicht stärker,
sodass über eine Verkleinerung auf 1,5 Gruppen bzw. nur eine Gruppe gesprochen
werden, um den Haushalt der Gemeinde nicht unnötig zu belasten.
Im Rahmen
der Bedarfsplanung 2009/2010 wird Ende März ein gemeinsames Treffen aller
Leiterinnen von Kindertagesstätten im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue, des
Landkreises, der Samtgemeinde sowie der Bürgermeister der Gemeinden
stattfinden, in denen die aktuellen Zahlen und Belegungen der Einrichtungen
vorgestellt werden.
- Betreuung von U-3jährigen Kindern im Kinderspielkreis zZ nicht
möglich.
Grundsätzlich
sind die Spielkreise nur für die 3 – 6jährigen Kinder als Ersatzangebote
für fehlende
Kindergärten. Es gilt das Prinzip, Spielkreise in Kindergärten umzuwandeln.
Altersübergreifende
Gruppen in „Sonstigen Tageseinrichtungen“ (das sind u.a. die Spielkreise) gem. § 45 SGB VIII sind vom KiTaG (§ 1 Abs.
3) nicht vorgesehen.
Eine
Aufnahme kann nur zugelassen werden, wenn die personellen sowie die räumlichen
Voraussetzungen (siehe Kindergarten) erfüllt sind.
Die
Betreuung dieser Zielgruppe ist unter dem Aspekt der Auslastung des
Spielkreises anzustreben.
Um verlässliche Zahlen für eine
künftige Auslastung zu erhalten, wird die Gemeinde Zernien in ihrer
Einwohnerschaft den grundsätzlichen Bedarf für die Betreuung der U-3jährigen
abfragen.
Außerdem wird der Bedarf an
tatsächlichen Betreuungszeiten (vormittags und/oder nachmittags) sowohl für
diese Zielgruppe als auch die Kindergartenkinder (3-6 Jahre) und ggf.
Schulkinder (nachmittags Hortbetreuung) abgefragt.
Änderungen
Im Gespräch
mit Frau Enke, Niedersächsisches
Kulturministerium, Tageseinrichtungen und Tagespflege, Fachdienst Lüneburg, stellte
diese klar, dass die Umwandlung der Spielkreise in Kindergärten seitens des
Landes unter fachlichen Gesichtspunkten unterstützt wird.
Frau Enke
war vor Ort und hat den Spielkreis besichtigt.
Einfachere
Umbauten wären für die Umwandlung in einen Kindergarten erforderlich,
allerdings gehört das Gebäude nicht der Gemeinde.
Am 16.02.09
fand gemeinsam mit Vertretern des Landkreises und der Samtgemeinde ein
Vorgespräch hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise statt.
Hauptgedanke
ist die Umwandlung des Spielkreises in einen Kindergarten. Frühestmöglicher
Termin ist der 01.08.2010.
Erforderlich
ist daher einen freien Träger als Betreiber für die Einrichtung zu finden,
Gespräche sind bislang nur mit dem DRK geführt worden, angesprochen werden
sollten zudem die Perspektive gGmbH (betreibt den Kindergarten Neu Darchau) und
die Kirche, die bereits im hiesigen Landkreis tätig sind.
Sinnvoll ist
die Abgabe an einen großen Träger sowohl unter dem Gesichtspunkt der fachlichen
Begleitung und Weiterbildung, die in diesen Einrichtungen regelmäßig als
Inhaus-Schulungen bzw. Ausbildungen durchgeführt werden, aber auch hinsichtlich
möglicher Vertretungsregelungen, da diese Einrichtungen auch vertretungsweise
Personal zur Verfügung stellen können.
Unter diesen
Aspekten kann die Umwandlung des Spielkreises in einen Kindergarten unter
Trägerschaft der Gemeinde kein Ziel sein.
Personal
Das Personal
des Spielkreises kann auch in einem Kindergarten eingesetzt werden, versicherte
Frau Enke. Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Mitarbeiterinnen kann die
fehlende Qualifizierung wettgemacht werden, diese Kann-Vorschrift würde die Landesbehörde
unterstützen. Ggf. können Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Bei der
Suche nach einem Träger hat die Weiterbeschäftigung des Personals hohe
Priorität.
Beteiligung Dritter
Eine
Überkapazität an Plätzen kann auch von Landkreis und Samtgemeinde nicht
finanziert werden, sodass hier das weitere Vorgehen gemeinsam abgestimmt werden
muss.
Auch
hinsichtlich möglicher Umbauten und Veränderungen am Gebäude sind sowohl die
Samtgemeinde (als Eigentümerin) als auch der Landkreis im Vorwege einzubinden.
Beschlussvorschlag
Der
Kinderspielkreis wird zum 01.08.2010 in einen Kindergarten umgewandelt und an
einen freien Träger abgegeben.