Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Zernien hat in seiner Sitzung am 25.09.2008 beschlossen, den
Bebauungsplan
„Am Fischteich“ zu
ändern.
Die Änderung des
Bebauungsplanes „Am Fischteich“ wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Der Bebauungsplan
wurde nur textlich geändert. Der Begründung wurde als Anlage ein Übersichtplan
mit Darstellung der Erweiterung des allgemeinen Wohngebietes beigefügt.
Zu a)
Mit Schreiben vom
02.12.2008 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des
Bebauungsplanes
„Am Fischteich 1.
Änderung“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt, gemäß § 4 (2)
BauGB bis zum 13.01.2009 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde
den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des
Bebauungsplanes mit der Begründung in der Zeit vom 12.12.2008 bis
einschließlich 13.01.2009 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausliegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind zu der Bebauungsplanänderung keine Anregungen oder
Bedenken vorgetragen worden. Eine Beschlussfassung ist daher nicht erforderlich
Zu b)
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Kein Beschluss
Zu b)
Der Rat der
Gemeinde Zernien beschließt den Bebauungsplan „Am Fischteich 1. Änderung“ als
Satzung
gemäß § 10 BauGB
und die Begründung.