Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 25.09.2008 beschlossen, den
Bebauungsplan „Ratswiesen – Teilneufassung 96“ zu ändern. Die Änderung des
Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Zu a)
Mit Schreiben vom
05.11.2008 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des
Bebauungsplanes „Ratswiesen – Teilneufassung 2008“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte
übersandt, gemäß
§ 4 (2) BauGB bis
zum 15.12.2008 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde den
Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes
mit der Begründung in der Zeit vom 14.11.2008 bis einschließlich 15.12.2008
öffentlich ausliegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen von der E.On Avacon und vom Landkreis
Lüchow
Dannenberg
vorgetragen worden, die abzuwägen waren. Diese Anregungen wurden ausgewertet
und soweit erforderlich in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet.
Danach wurde der Bebauungsplan mit der Begründung erneut öffentlich ausgelegt.
Eine Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB und
§ 3 (2) BauGB durch
den Rat hat wegen der Eilbedürftigkeit der Planung nicht stattgefunden. Dennoch
ist der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf bei
der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehen kann. Eine Abwägung
dieser Stellungnahmen ist daher im Nachhinein noch erforderlich.
Zu b)
Auf Grund der Stellungnahmen
im 1. Beteiligungsverfahren musste eine erneute Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt und Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2)
BauGB erneut ausgelegt werden. Hierüber wurden die Träger öffentlicher Belange
mit Schreiben vom 19.12.2008 in Kenntnis gesetzt und gebeten, bis zum
16.01.2009 eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Die öffentliche Auslegung
erfolgte in der Zeit vom 29.12.2008 bis einschließlich 16.01.2009.
-2-
Im Verfahren nach §
4 (2) BauGB wurde nur noch vom Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme
abgegeben. Im erneuten Auslegungsverfahren nach § 3 (2) BauGB wurden Anregungen
vom Hotel Marschtor, Herr Daasch, vorgetragen. Die vom Landkreis und vom Hotel
Marschtor vorgebrachten Anregungen sind abzuwägen.
Zu c)
Die Firma nya
nordiska plant eine grundlegende Neuerung des Betriebsablaufes. Dadurch wird es
erforderlich, alte Gebäude abzubrechen und neue Gebäude wieder zu errichten.
Die neuen zu errichtenden Gebäude sollten nicht durch eine örtliche
Bauvorschrift eingeschränkt werden. Der Firma nya nordiska wird
damit die
Möglichkeit gegeben, sich neuzeitigen Anforderungen anzupassen. Aus diesem
Grund ist die örtliche Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung
des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ratswiesen – Teilneufassung 2008“
ersatzlos aufzuheben.
Zu d)
Das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplanes ist soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1 – 2 aufgeführten Abwägungen
zu den Stellungnahmen/ Anregungen gemäß § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB.
Zu b)
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1 – 2 aufgeführten Abwägungen
zu den
Stellungnahmen/Anregungen
gemäß § 3 (2) BauGB, 2. Durchgang.
Zu c)
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt die ersatzlose Aufhebung der örtlichen
Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der
Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Ratswiesen – Teilneufassung 2008“.
Zu d)
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt den Bebauungsplan „Ratswiesen – Teilneufassung
2008“ als Satzung gemäß § 10 BauGB und die Begründung.