Betreff
Bebauungsplan "Ratswiesen - Teilneufassung 2008" hier: a) und b) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, c) Beschluss über die Aufhebung der örtlichen Bauvorschrift, d) Satzungsbeschluss
Vorlage
30/021/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 25.09.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „Ratswiesen – Teilneufassung 96“ zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt.

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 05.11.2008 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplanes „Ratswiesen – Teilneufassung 2008“  mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt, gemäß

§ 4 (2) BauGB bis zum 15.12.2008 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung in der Zeit vom 14.11.2008 bis einschließlich 15.12.2008 öffentlich ausliegt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen von der E.On Avacon und vom Landkreis Lüchow

Dannenberg vorgetragen worden, die abzuwägen waren. Diese Anregungen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in den Entwurf des Bebauungsplanes eingearbeitet. Danach wurde der Bebauungsplan mit der Begründung erneut öffentlich ausgelegt. Eine Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 (2) BauGB und

§ 3 (2) BauGB durch den Rat hat wegen der Eilbedürftigkeit der Planung nicht stattgefunden. Dennoch ist der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehen kann. Eine Abwägung dieser Stellungnahmen ist daher im Nachhinein noch erforderlich.

Zu b)

Auf Grund der Stellungnahmen im 1. Beteiligungsverfahren musste eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB durchgeführt und  Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB erneut ausgelegt werden. Hierüber wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 19.12.2008 in Kenntnis gesetzt und gebeten, bis zum 16.01.2009 eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 29.12.2008 bis einschließlich 16.01.2009.

 

 

 

 

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Im Verfahren nach § 4 (2) BauGB wurde nur noch vom Landkreis Lüchow-Dannenberg eine Stellungnahme abgegeben. Im erneuten Auslegungsverfahren nach § 3 (2) BauGB wurden Anregungen vom Hotel Marschtor, Herr Daasch, vorgetragen. Die vom Landkreis und vom Hotel Marschtor vorgebrachten Anregungen sind abzuwägen.

Zu c)

Die Firma nya nordiska plant eine grundlegende Neuerung des Betriebsablaufes. Dadurch wird es erforderlich, alte Gebäude abzubrechen und neue Gebäude wieder zu errichten. Die neuen zu errichtenden Gebäude sollten nicht durch eine örtliche Bauvorschrift eingeschränkt werden. Der Firma nya nordiska wird

damit die Möglichkeit gegeben, sich neuzeitigen Anforderungen anzupassen. Aus diesem Grund ist die örtliche Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ratswiesen – Teilneufassung 2008“ ersatzlos aufzuheben.

Zu d)

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ist soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB gefasst werden kann.

 

   

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1 – 2 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen/ Anregungen gemäß § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB.

Zu b)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1 – 2 aufgeführten Abwägungen zu den

Stellungnahmen/Anregungen gemäß § 3 (2) BauGB, 2. Durchgang.

Zu c)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die ersatzlose Aufhebung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Gestaltung des Stadtbildes der Innenstadt und zur Regelung der Außenwerbung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ratswiesen – Teilneufassung 2008“.

Zu d)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt den Bebauungsplan „Ratswiesen – Teilneufassung 2008“ als Satzung gemäß § 10 BauGB und die Begründung.