Betreff
Bebauungsplan "Am Niestedter Weg - Teilneufassung" hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, b) Satzungsbeschluss
Vorlage
30/020/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung 07.07.2008 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Niestedter Weg“ zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 02.12.2008 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Niestedter Weg – Teilneufassung“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt, gemäß

§ 4 (2) BauGB bis zum 13.01.2009 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung in der Zeit vom 12.12.2008 bis einschließlich13.01.2009 öffentlich ausliegt.

 

Auf Grund der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sind von Bürgern und sonstigen Teilen der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht worden.

 

Von den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind abzuwägende Anregungen

und Hinweise vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der E.On Avacon (s. Abwägungsvorschlag) vorgetragen worden.

Zu b)

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ist soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gemäß § 10  BauGB gefasst werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu a)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1-3 aufgeführten Abwägungen zu den Stellungnahmen/Anregungen gemäß § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB.

Zu b)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt den Bebauungsplan „Am Niestedter Weg – Teilneufassung“ als Satzung gemäß § 10 BauGB und die Begründung.