Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung 07.07.2008 beschlossen, den
Bebauungsplan „Am Niestedter Weg“ zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplanes
wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
durchgeführt.
Zu a)
Mit Schreiben vom
02.12.2008 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des
Bebauungsplanes „Am Niestedter Weg – Teilneufassung“ mit dem Entwurf der
Begründung mit der Bitte übersandt, gemäß
§ 4 (2) BauGB bis
zum 13.01.2009 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde den
Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes
gemäß § 3 (2) BauGB mit der Begründung in der Zeit vom 12.12.2008 bis
einschließlich13.01.2009 öffentlich ausliegt.
Auf Grund der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sind von Bürgern und sonstigen Teilen
der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht worden.
Von den berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind abzuwägende Anregungen
und Hinweise vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der E.On Avacon (s. Abwägungsvorschlag)
vorgetragen worden.
Zu b)
Das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplanes ist soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
gefasst werden kann.
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1-3 aufgeführten Abwägungen zu
den Stellungnahmen/Anregungen gemäß § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB.
Zu b)
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt den Bebauungsplan „Am Niestedter Weg –
Teilneufassung“ als Satzung gemäß § 10 BauGB und die Begründung.