Betreff
Bezuschussung von Unternehmen im Rahmen der Kleinstförderung
Vorlage
02/602/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Wie diesem Gremium bekannt ist, werden die Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des regionalisierten Teilbudgets auf Basis der „Kommunalen Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Fondsperiode 2007 – 2013“ des Landkreises Lüchow-Dannenberg gewährt.

 

Diese Richtlinie enthält aber eine Bagatellgrenze in Bezug auf die zuwendungsfähigen Ausgaben. So können Unternehmen nur dann gefördert werden, wenn sie bei ihrem jeweiligen Projekt zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von mindestens 25.000 Euro nachweisen können.

 

Unternehmen, die diese Grenze unterschreiten, können dann nur noch im Rahmen der sogenannten Kleinstförderung bezuschusst werden.

 

Das Verfahren läuft nach den gleichen Rahmenbedingungen ab wie eine Förderung aus dem Regionalisierten Teilbudget und wird auch von der GWBF durchgeführt. Die Gemeinde muss allerdings den gesamten Zuschuss selbst aufbringen, weil aufgrund der oben genannten Bagatellgrenze eine Förderung mit Mitteln der Europäischen Union nicht möglich ist.

 

Aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Gemeinde Karwitz können diese Mittel aber nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Es sollte daher der Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass die Gemeinde Karwitz keine Fördermittel mehr für Unternehmen im Rahmen der Kleinstförderung zur Verfügung stellt.

 

Die Förderung aus dem Regionalisierten Teilbudget bleibt hiervon unberührt und wird auf Basis der geltenden Beschlusslage weiterhin durchgeführt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Karwitz gewährt in Zukunft keine Zuschüsse für Unternehmen im Rahmen der sogenannten Kleinstförderung. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, die aufgrund zu geringer zuwendungsfähiger Ausgaben (weniger als 25.000 Euro) nicht aus dem Regionalisierten Teilbudget gefördert werden können

 

Die Förderung aus dem Regionalisierten Teilbudget bleibt hiervon unberührt.