Betreff
Antrag auf Neugestaltung des Parkplatzes am Königsberger Platz
Vorlage
30/600/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Vorlage ist der Antrag des am Königsberger Platz befindlichen evangelischen Kindergartens beigefügt.

In diesem Antrag bittet der Kindergarten, die Parkplatzsituation am Königsberger Platz aufgrund der zu den Kernzeiten 8.00 Uhr, 12.00 Uhr, 13.30 Uhr und 17.00 Uhr nicht ausreichenden Parkplätze neu zu gestalten.

 

Auf dem vorhandenen Parallelparkstreifen können gegenwärtig ca. 8 bis 10 Autos parken. Durch Veränderung der Einparkrichtung in eine Schrägeinparkrichtung wäre es möglich, bis zu 20 Parkmöglichkeiten zu schaffen.

Nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) würde eine Verbesserung/Erweiterung für die Anlieger einer „Anliegerstraße“ eine Beitragspflicht in Höhe von 75 % der Herstellungskosten auslösen. Durch die Verbreiterung des Parkstreifens zum Zwecke einer Schrägaufstellung von Fahrzeugen erfolgt auf jeden Fall eine Erweiterung.

Sollte die Verbreiterung auf der gesamten Länge des vorhandenen Parkstreifens ebenfalls wie der Parkstreifen mit Verbundsteinpflaster erfolgen (Auskofferung, frostsicherer Unterbau, bauliche Maßnahmen zur Aufnahme des zusätzlichen Oberflächenwassers, Parkmarkierungen etc.) ist eine beitragspflichtige Verbesserung gegeben.

 

Beitragspflichtig würden die angrenzenden Grundstückseigentümer, der Bauverein und die Katholische Kirche werden. Der Kindergarten wäre nicht beitragspflichtig, da das Grundstück des Kindergartens über den Schwarzen Weg erschlossen wird.

 

Alternativer, nicht beitragspflichtiger Ausbau:

Die Verbreiterung des Parkstreifens mit Rasengittersteinen.

 

 

Die Technische Abteilung des Fachbereiches 3 hat die Kosten für beide möglichen Ausbauvarianten auf ganzer Länge ermittelt.

 

  1. Verbreiterung des Parkstreifens um 3 m auf einer Länge von 55 m;

      Pflasterung des kompletten Bereiches; Versetzen der Hochbordanlage                     8.500,00 €

 

  1. Alternativ:

Verbreiterung des vorhandenen Parkstreifens um 3 m in der gesamten Länge

von 55 m mit Rasengittersteinen und Versetzen des Hochbordes                              6.500,00 €

 

 


Beschlussvorschlag:

Mit Hinweis auf die in der Feldstraße vorhandenen Stellplätze, welche in den betreffenden Kernzeiten genutzt werden können, sowie der mit dem Ausbau entstehenden Betragspflicht der angrenzenden Grundstückseigentümer wird der Antrag abgelehnt.