Betreff
Wegfall der Schlüsselzuweisung für Investitionen
Vorlage
20/551/2008
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs war bis 2008 ein Anteil von 12,3 % der an die Samtgemeinden gegebenen Zuweisungen zweckgebunden für Investitionen. Bislang hat die Samtgemeinde hiervon 20% an ihre Mitgliedsgemeinden als Investitionszuweisung weitergegeben.

 

Durch das noch nicht beschlossene Haushaltsbegleitgesetz 2009 soll diese Zweckbindung für Investitionen wegfallen. Die Zuweisung wird bei der Samtgemeinde zu 100% im Ergebnishaushalt veranschlagt werden müssen. Aufgrund ihrer finanziellen Lage wird die Samtgemeinde dann nicht mehr in der Lage sein, weiterhin Investitionszuweisungen an die Gemeinden zu geben.

 

Nun haben die kommunalen Spitzenverbände mit dem Nds. Innenministerium vereinbart, dass es in 2009 geduldet werde, wenn abweichend vom Gesetz weiterhin ein Teil als Investitionszuweisung behandelt wird. Ob dieses bei der Samtgemeinde Elbtalaue geschieht und ob es in 2009 eine anteilige Weiterleitung an die Gemeinden geben wird, ist von der Beschlusslage des Samtgemeinderates abhängig.

 

In der gemeindlichen Haushaltsplanung wird daher nur noch in 2009 eine entsprechen Einzahlung vorgesehen. Ab 2010 sind Investitionen dann ggfls. über  Kredite zu finanzieren.

 

 


Beschlussvorschlag: