Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Seit 2011 werden die Fachverfahren für das Einwohner-, Gewerbe- und Standesamtswesen für die Samtgemeinde Gartow auf der IT-Infrastruktur der Samtgemeinde Elbtalaue betrieben und von den IT-Mitarbeitern des FD Interner Service administriert sowie die Benutzerinnen und Benutzer der Verfahren entsprechend betreut.

Darüber hinaus wurden im Laufe der Zeit weitere IT-Dienstleistungen wie die Bereitstellung des Wahlverfahrens oder der ALKIS-Daten in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Gartow bereitgestellt.

 

Die Samtgemeinde Gartow möchte nunmehr keine eigenen Personalressourcen mehr in den Betrieb der IT einsetzen und diese Leistungen komplett von extern angeboten bekommen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird seitens der Samtgemeinde Gartow der Komplettbetrieb durch die IT-Mitarbeiter der Samtgemeinde Elbtalaue favorisiert.

 

Nach Übernahme des IT-Komplettbetriebs für die Samtgemeinde Gartow wird mit jährlichen Einnahmen von rd. 35.600,00 Euro gerechnet

 

Rh Siebolds verweist auf Punkt 1.7 der Vereinbarung. Der Dienst soll grundsätzlich von Montag bis Freitag rund um die Uhr betrieben werden. Gleichzeitig werden aber Zeiten der Verfügbarkeit während der Kernzeiten festgelegt. Rh Siebolds vertritt die Meinung, dass das Aufspielen von Releasen, Updates oder die Durchführung von Wartungsarbeiten außerhalb der Öffnungszeiten passieren müsste. Seiner Meinung nach ist das im gesamten Text nicht klar definiert.

 

Darüber hinaus bemängelt Rh Siebolds, dass sich seiner Meinung nach durch den gesamten Vertragsentwurf eine unscharfe Abgrenzung der Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers durchzieht. Er sieht zum Beispiel Konfliktpotential in der Auslegung der Formulierungen „angemessen“ und „ausreichend“, die unterschiedlich ausgelegt werden könnten.

 

Rh Siebolds erkundigt sich nach der Berechnung der Verfügbarkeit während der Kernzeiten/Servicezeiten, wonach ein Jahresdurchschnitt von 98 % zugesagt wird. Die Berechnung der Ausfallzeiten von 2 % oder anders formuliert durchschnittlich 45 Minuten pro Woche würden sich ihm nicht erschließen.

 

Abschließend erkundigt sich Rh Siebolds nach der Übernahme der Kosten für die eingeplanten Schulungen der Mitarbeiter, zum Beispiel nach der Einspielung eines neuen Release.

Wer betreibt diese Schulungen?

 

Der 1. SgRat Beitz sagt eine Beantwortung der Anfragen im Rahmen der nächsten SgA-Sitzung zu.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Der Fachdienst Interner Service der Samtgemeinde Elbtalaue übernimmt den Komplettbetrieb der Informationstechnologie für die Samtgemeinde Gartow im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.