Sitzung: 08.03.2022 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 12/0083/2022
Seit 2011 werden
die Fachverfahren für das Einwohner-, Gewerbe- und Standesamtswesen für die
Samtgemeinde Gartow auf der IT-Infrastruktur der Samtgemeinde Elbtalaue
betrieben und von den IT-Mitarbeitern des FD Interner Service administriert
sowie die Benutzerinnen und Benutzer der Verfahren entsprechend betreut.
Darüber hinaus
wurden im Laufe der Zeit weitere IT-Dienstleistungen wie die Bereitstellung des
Wahlverfahrens oder der ALKIS-Daten in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde
Gartow bereitgestellt.
Die Samtgemeinde
Gartow möchte nunmehr keine eigenen Personalressourcen mehr in den Betrieb der
IT einsetzen und diese Leistungen komplett von extern angeboten bekommen. Im
Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird seitens der Samtgemeinde Gartow
der Komplettbetrieb durch die IT-Mitarbeiter der Samtgemeinde Elbtalaue
favorisiert.
Nach Übernahme des
IT-Komplettbetriebs für die Samtgemeinde Gartow wird mit jährlichen Einnahmen
von rd. 35.600,00 Euro gerechnet
Rh Siebolds
verweist auf Punkt 1.7 der Vereinbarung. Der Dienst soll grundsätzlich von
Montag bis Freitag rund um die Uhr betrieben werden. Gleichzeitig werden aber
Zeiten der Verfügbarkeit während der Kernzeiten festgelegt. Rh Siebolds
vertritt die Meinung, dass das Aufspielen von Releasen, Updates oder die
Durchführung von Wartungsarbeiten außerhalb der Öffnungszeiten passieren
müsste. Seiner Meinung nach ist das im gesamten Text nicht klar definiert.
Darüber hinaus
bemängelt Rh Siebolds, dass sich seiner Meinung nach durch den gesamten Vertragsentwurf
eine unscharfe Abgrenzung der Pflichten des Auftraggebers und des
Auftragnehmers durchzieht. Er sieht zum Beispiel Konfliktpotential in der
Auslegung der Formulierungen „angemessen“ und „ausreichend“, die
unterschiedlich ausgelegt werden könnten.
Rh Siebolds
erkundigt sich nach der Berechnung der Verfügbarkeit während der
Kernzeiten/Servicezeiten, wonach ein Jahresdurchschnitt von 98 % zugesagt wird.
Die Berechnung der Ausfallzeiten von 2 % oder anders formuliert
durchschnittlich 45 Minuten pro Woche würden sich ihm nicht erschließen.
Abschließend
erkundigt sich Rh Siebolds nach der Übernahme der Kosten für die eingeplanten
Schulungen der Mitarbeiter, zum Beispiel nach der Einspielung eines neuen
Release.
Wer betreibt diese
Schulungen?
Der 1. SgRat Beitz
sagt eine Beantwortung der Anfragen im Rahmen der nächsten SgA-Sitzung zu.
Der Ausschuss
empfiehlt folgenden
Beschluss:
Der Fachdienst
Interner Service der Samtgemeinde Elbtalaue übernimmt den Komplettbetrieb der
Informationstechnologie für die Samtgemeinde Gartow im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit.