Sachverhalt:
Seit 2011 werden
die Fachverfahren für das Einwohner-, Gewerbe- und Standesamtswesen für die
Samtgemeinde Gartow auf der IT-Infrastruktur der Samtgemeinde Elbtalaue
betrieben und von den IT-Mitarbeitern des FD Interner Service administriert sowie
die Benutzerinnen und Benutzer der Verfahren entsprechend betreut.
Darüber hinaus
wurden im Laufe der Zeit weitere IT-Dienstleistungen wie die Bereitstellung des
Wahlverfahrens oder der ALKIS-Daten in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde
Gartow bereitgestellt.
Die Samtgemeinde
Gartow möchte nunmehr keine eigenen Personalressourcen mehr in den Betrieb der
IT einsetzen und diese Leistungen komplett von extern angeboten bekommen. Im
Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird seitens der Samtgemeinde Gartow
der Komplettbetrieb durch die IT-Mitarbeiter der Samtgemeinde Elbtalaue
favorisiert.
Nach Übernahme des
IT-Komplettbetriebs für die Samtgemeinde Gartow wird mit jährlichen Einnahmen
von rd. 35.600,00 Euro gerechnet.
Beschlussvorschlag:
Der Fachdienst
Interner Service der Samtgemeinde Elbtalaue übernimmt den Komplettbetrieb der
Informationstechnologie für die Samtgemeinde Gartow im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit.