Betreff
Betrieb der Informationstechnik für die Samtgemeinde Gartow im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
Vorlage
12/0083/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit 2011 werden die Fachverfahren für das Einwohner-, Gewerbe- und Standesamtswesen für die Samtgemeinde Gartow auf der IT-Infrastruktur der Samtgemeinde Elbtalaue betrieben und von den IT-Mitarbeitern des FD Interner Service administriert sowie die Benutzerinnen und Benutzer der Verfahren entsprechend betreut.

Darüber hinaus wurden im Laufe der Zeit weitere IT-Dienstleistungen wie die Bereitstellung des Wahlverfahrens oder der ALKIS-Daten in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Gartow bereitgestellt.

 

Die Samtgemeinde Gartow möchte nunmehr keine eigenen Personalressourcen mehr in den Betrieb der IT einsetzen und diese Leistungen komplett von extern angeboten bekommen. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit wird seitens der Samtgemeinde Gartow der Komplettbetrieb durch die IT-Mitarbeiter der Samtgemeinde Elbtalaue favorisiert.

 

Nach Übernahme des IT-Komplettbetriebs für die Samtgemeinde Gartow wird mit jährlichen Einnahmen von rd. 35.600,00 Euro gerechnet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Fachdienst Interner Service der Samtgemeinde Elbtalaue übernimmt den Komplettbetrieb der Informationstechnologie für die Samtgemeinde Gartow im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.