Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

 

Die Geschäftsführung des Stahlbetonfertigteile GmbH Hitzacker an der Harlinger Straße (Flurstück 17/11, Flur 15, Gemarkung Hitzacker) sucht dringend eine Nachfolge. Derzeit sind dort 25 Mitarbeiter beschäftigt. Ein Teil des Firmengeländes ist vermietet an die Happy Beton GmbH & Co. KG, siehe Anlage I zur Vorlage.

 

Die Siemke-Peper Beteiligungsgesellschaft (SPB) GmbH möchte 100% Geschäftsanteile der Altgesellschafter übernehmen und den Standort weiterführen.

Sämtliche Mitarbeiter werden übernommen. Der Status der Mitarbeiter und Kunden bleibt unverändert und laufende Projekte werden fortgeführt.

 

Zunächst soll der Betrieb unverändert fortgesetzt werden.

Zur langfristigen Sicherung der Produktion ist der Neubau einer Produktionshalle (etwa 50m x 20m, 12m Höhe) und die Sanierung der bestehenden Anlagen zwingend erforderlich. Der Neubau soll möglichst mit einer Photovoltaikanlage und einer vertikalen Windenergieanlage (Höhe 20m) ausgestattet werden. Um den Neubau auf dem Grundstück realisieren zu können, wird eine bestehende Halle abgerissen.

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung der Stahlbetonfertigteile GmbH Hitzacker ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Geltungsbereich soll sich zunächst nur auf das oben beschriebene Grundstück beziehen.

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue stellt bereits die Fläche zwischen der Harlinger Straße und der Lüneburger Landstraße als gewerbliche Fläche dar, siehe Anlage II zur Vorlage.

Ein Bebauungsplan, der ein Gewerbegebiet ausweist, wäre somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

 

Der Bebauungsplan kann aufgrund seiner relativ geringen Größe von etwa 1,6 ha im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.

 

Der Antragsteller hat bereits zugesagt, zur Übernahme der Planungskosten einen städtebaulichen Vertrag zu schließen.

 

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich um eine Planungssicherheit für zukünftige Investitionen zu gewährleisten. Der Neubau einer Produktionshalle ist geplant. Die Fläche wird im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesen. Die Planungskosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

Vorsitzender Walter lässt abstimmen. Der Tagesordnungspunkt wird einstimmig empfohlen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich zwischen der L256 und der Harlinger Straße zur Ausweisung eines Gewerbegebietes ein.

Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.