Sachverhalt:
Die
Geschäftsführung des Stahlbetonfertigteile GmbH Hitzacker an der Harlinger
Straße (Flurstück 17/11, Flur 15, Gemarkung Hitzacker) sucht dringend eine
Nachfolge. Derzeit sind dort 25 Mitarbeiter beschäftigt. Ein Teil des
Firmengeländes ist vermietet an die Happy Beton GmbH & Co. KG, siehe Anlage
I zur Vorlage.
Die Siemke-Peper
Beteiligungsgesellschaft (SPB) GmbH möchte 100% Geschäftsanteile der
Altgesellschafter übernehmen und den Standort weiterführen.
Sämtliche
Mitarbeiter werden übernommen. Der Status der Mitarbeiter und Kunden bleibt
unverändert und laufende Projekte werden fortgeführt.
Zunächst soll der
Betrieb unverändert fortgesetzt werden.
Zur langfristigen
Sicherung der Produktion ist der Neubau einer Produktionshalle (etwa 50m x 20m,
12m Höhe) und die Sanierung der bestehenden Anlagen zwingend erforderlich. Der
Neubau soll möglichst mit einer Photovoltaikanlage und einer vertikalen
Windenergieanlage (Höhe 20m) ausgestattet werden. Um den Neubau auf dem
Grundstück realisieren zu können, wird eine bestehende Halle abgerissen.
Zur
planungsrechtlichen Absicherung der Stahlbetonfertigteile GmbH Hitzacker ist
die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Geltungsbereich soll
sich zunächst nur auf das oben beschriebene Grundstück beziehen.
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue stellt bereits die Fläche
zwischen der Harlinger Straße und der Lüneburger Landstraße als gewerbliche
Fläche dar, siehe Anlage II zur Vorlage.
Ein Bebauungsplan,
der ein Gewerbegebiet ausweist, wäre somit aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht
erforderlich.
Der Bebauungsplan kann aufgrund seiner relativ geringen Größe von etwa
1,6 ha im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.
Der Antragsteller hat bereits zugesagt, zur Übernahme der Planungskosten
einen städtebaulichen Vertrag zu schließen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im
Bereich zwischen der L256 und der Harlinger Straße zur Ausweisung eines
Gewerbegebietes ein.
Zur Übernahme der
Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.