Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Es liegt ein Antrag des Eigentümers des Flurstückes 50/1, Flur 1 der Gemarkung Prabstorf vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück eine Reitanlage zu errichten. Die Zuwegung soll über die Flurstücke 120/1 und 120/2 erfolgen. Da sich das Baugrundstück nicht an einer gewidmeten Straße befindet, ist die Erschließung durch Eintragung einer Wegebaulast auf den Flurstücken 120/1 und 120/2 zugunsten des Baugrundstückes sicherzustellen. Mit dem Eigentümer ist eine Vereinbarung über die Unterhaltung der Wegeparzelle dahingehend abzuschließen, dass der Wegebaulastnehmer die notwendige Unterhaltung eigenverantwortlich sicherzustellen hat.

Die Kosten für die Eintragung sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Rh Herzog fast den bisherigen Verfahrensablauf zusammen und weist darauf hin, dass Einigkeit bestand keine gewerbliche Nutzung zuzulassen und einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen. In der Vorlage fehlen Informationen über das Baugenehmigungsverfahren und darüber wie der Stadtratsbeschluss umgesetzt werden soll.

 

Herr Hesebeck, AV Siemke und StDir Meyer weisen darauf hin, dass es sich bei Wegebaulasten um das Verfahren zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung im Rahmen von Bauanträgen handelt und dass der von Rh Herzog angesprochene städtebauliche Vertrag im Rahmen der ursprünglich angedachten Aufstellung eines Bebauungsplans, also in einem anderen Rechtsverfahren, beschlossen worden war. Eine Wegebaulast zur Sicherung der Erschließung eines Bauvorhabens ist bisher in keinem Fall abgelehnt worden. Die vorgesehene Vereinbarung regelt die bauliche Unterhaltung der Erschließungsstraße.

 

Rh Herzog liest aus einem Schreiben des Landkreises vor in dem darauf hingewiesen wird, dass der Straßenbauträger die Zugänglichkeit zu dem Baugrundstück privatrechtlich regeln kann.

Er weist darauf hin, dass es sich bei der Reitanlage um ein „reines Privatvergnügen“ handelt und beantragt, im Sinne der Prabstorfer Einwohner, in die abzuschließende Vereinbarung eine Auflage aufzunehmen, dass eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.

 

Herr Hesebeck trägt vor, dass die Vorlage bis zum Rat angelegt ist, eine Beschlussfassung im VA aber ausreichend ist.

 

Nach kurzer Beratung besteht Einigkeit, die von Rh Herzog beantragt Auflage in die abzuschließende Vereinbarung aufzunehmen und der Ausschuss empfiehlt folgenden

 

 

 


Beschluss:

Es wird zugunsten des Flurstückes 50/1, Flur 1 der Gemarkung Prabstorf eine Wegebaulast auf den Flurstücken 120/1 und 120/2, Flur 1 der Gemarkung Prabstorf eingetragen.

Über die Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstücke 120/1 und 120/2 wird eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen. Darin ist aufzunehmen, dass eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.