Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Klimaschutz, Mobilität und Bauen des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0602/2021
Es liegt ein Antrag
des Eigentümers des Flurstückes 50/1, Flur 1 der Gemarkung Prabstorf vor. Der
Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Es ist
beabsichtigt, auf dem Grundstück eine Reitanlage zu errichten. Die Zuwegung
soll über die Flurstücke 120/1 und 120/2 erfolgen. Da sich das Baugrundstück
nicht an einer gewidmeten Straße befindet, ist die Erschließung durch
Eintragung einer Wegebaulast auf den Flurstücken 120/1 und 120/2 zugunsten des
Baugrundstückes sicherzustellen. Mit dem Eigentümer ist eine Vereinbarung über
die Unterhaltung der Wegeparzelle dahingehend abzuschließen, dass der
Wegebaulastnehmer die notwendige Unterhaltung eigenverantwortlich
sicherzustellen hat.
Die Kosten für die
Eintragung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.
Rh Herzog fast den bisherigen Verfahrensablauf zusammen und weist darauf hin, dass Einigkeit bestand keine gewerbliche Nutzung zuzulassen und einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abzuschließen. In der Vorlage fehlen Informationen über das Baugenehmigungsverfahren und darüber wie der Stadtratsbeschluss umgesetzt werden soll.
Herr Hesebeck, AV Siemke und StDir Meyer weisen darauf
hin, dass es sich bei Wegebaulasten um das Verfahren zur Sicherung der
verkehrlichen Erschließung im Rahmen von Bauanträgen handelt und dass der von
Rh Herzog angesprochene städtebauliche Vertrag im Rahmen der ursprünglich
angedachten Aufstellung eines Bebauungsplans, also in einem anderen
Rechtsverfahren, beschlossen worden war. Eine Wegebaulast zur Sicherung der
Erschließung eines Bauvorhabens ist bisher in keinem Fall abgelehnt worden. Die
vorgesehene Vereinbarung regelt die bauliche Unterhaltung der
Erschließungsstraße.
Rh Herzog liest aus einem Schreiben des Landkreises
vor in dem darauf hingewiesen wird, dass der Straßenbauträger die
Zugänglichkeit zu dem Baugrundstück privatrechtlich regeln kann.
Er weist darauf hin, dass es sich bei der Reitanlage
um ein „reines Privatvergnügen“ handelt und beantragt, im Sinne der Prabstorfer
Einwohner, in die abzuschließende Vereinbarung eine Auflage aufzunehmen, dass
eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
Herr Hesebeck trägt vor, dass die Vorlage bis zum Rat
angelegt ist, eine Beschlussfassung im VA aber ausreichend ist.
Nach kurzer Beratung besteht Einigkeit, die von Rh
Herzog beantragt Auflage in die abzuschließende Vereinbarung aufzunehmen und
der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Es wird zugunsten
des Flurstückes 50/1, Flur 1 der Gemarkung Prabstorf eine Wegebaulast auf den
Flurstücken 120/1 und 120/2, Flur 1 der Gemarkung Prabstorf eingetragen.
Über die
Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstücke 120/1 und 120/2 wird eine gesonderte
Vereinbarung abgeschlossen. Darin ist aufzunehmen, dass eine gewerbliche
Nutzung ausgeschlossen ist.