Sitzung: 15.11.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3
Vorlage: 1/0497/2021
Sachverhalt:
Herr Rhode
erläutert, dass vor der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Rat in
seiner ersten Sitzung (der Beschluss kann später auch nicht nachgeholt
werden) gem. § 104 NKomVG beschließen kann, für die Dauer der Wahlperiode
keinen Verwaltungsausschuss zu bilden. Für diesen Beschluss ist eine
Mehrheit von zwei Dritteln der Ratsmitglieder erforderlich.
In diesem Fall
gehen die Zuständigkeiten des Verwaltungsausschusses auf den Rat, die
Zuständigkeiten für die Vorbereitung der Beschlüsse des Rates auf die
Bürgermeisterin / den Bürgermeister über.
Der Beschluss,
keinen Verwaltungsausschuss zu bilden, bedarf als innerorganisatorischer Akt
nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bzw. den Rat der
abgelaufenen Wahlperiode.
Entscheidet sich
der Rat für die Bildung eines Verwaltungsausschusses, sind die Beigeordneten zu
bestimmen.
In der vergangenen
Wahlperiode ist kein Verwaltungsausschuss gebildet worden. Es wird empfohlen,
erneut so zu verfahren.
Rh Goebel beantragt
auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses zu verzichten.
Rh Dr. Gottesleben
beantragt, dass ein Verwaltungsausschuss gebildet wird.
Rf Klappstein lässt
über den ersten Antrag von Rh Goebel abstimmen.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Auf die Bildung
eines Verwaltungsausschusses wird verzichtet. (Antrag Rh Goebel)