Sitzung: 18.11.2021 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1/0531/2021
Herr Rhode
erläutert den Sachverhalt. Nimmt der Bürgermeister sowohl die repräsentativen
Aufgaben der Gemeinde als auch die Verwaltungsaufgaben wahr, hat der Rat gemäß
§ 105 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag
des Bürgermeisters eine/n Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit dessen
Zustimmung ein Ratsmitglied oder eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde mit der
allgemeinen Vertretung (Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch
Beschluss zu beauftragen.
Der Verwaltungsvertreter
wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode
in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen; er hat den Diensteid abzulegen.
Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die
Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir
Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so
wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Auf Vorschlag von Bgm Harms fasst der Rat
der Gemeinde Karwitz den
Bgm Harms beruft
stellv. Bgm Ulrich Dreyer für die Dauer der Wahlperiode in das
Ehrenbeamtenverhältnis.
Stellv. Bgm Ulrich
Dreyer legt den Diensteid ab und erhält die Ernennungsurkunde von Bgm. Harms.
Beschluss:
Auf Vorschlag des
Bürgermeisters wird stellv. Bgm Ulrich Dreyer bis zur konstituierenden Sitzung des Rates der nächsten
Wahlperiode mit der allgemeinen
Vertretung beauftragt.