Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Die Werkhaus Design + Produktion GmbH hat teilweise Flächen neben dem Archäologischen Zentrum Hitzacker (AZH) gepachtet und dort Tiny-Häuser als Übernachtungsmöglichkeit für Touristen errichtet. Die gepachteten Flächen sind im Bebauungsplan Hitzacker See als „Sondergebiet AZH“ festgesetzt. Um die Zulässigkeit dieser Nutzung zu gewährleisten, wurde eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit den AZH geschlossen.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) unterstützt das Projekt der Firma und war bereits vorab bei den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern behilflich. Die Firma Werkhaus Design + Produktion GmbH möchte nun ebenfalls das Flurstück 52/2 der Flur 12 für geplante Erweiterungen nutzen. Ein entsprechender Kartenauszug ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) strebt nun an, das o.g. Grundstück mit einer Größe von 3.196 m² zu einem Preis von 30 € pro m² zu erwerben und anschließend an die Firma Werkhaus Design + Produktion GmbH zu verpachten.

 

Da für den Erwerb keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, bedarf es einer Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung.

Deckungsvorschlag: Die Stadt Hitzacker (Elbe) verfügt über genügen liquide Mittel um die außerplanmäßige Auszahlung zu decken.

 

Geänderte Beschlussempfehlung VAH/X/49 vom 20.09.2021:

a) Das Flurstück 52/2 der Flur 12 in der Gemarkung Hitzacker in der Größe von 3.196 m² wird durch die Stadt Hitzacker (Elbe) erworben. Der Kaufpreis beträgt 30,00€ je m². Die Stadt Hitzacker (Elbe) trägt die mit dem Vertrag verbundenen Kosten.

b) Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von ca. 106.000 € für den Ankauf des Flurstückes 52/2, Flur 12 der Gemarkung Hitzacker wird zugestimmt.

c) Der Ankauf erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses eines Pachtvertrages mit noch zu beschließenden Konditionen bezüglich der Laufzeit und des Pachtpreises.

 

 

Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt laut Vorlage.

 

Er berichtet, dass es zu Punkt c) zwischenzeitlich einen Beschluss des Verwaltungsausschusses (siehe VAH/X/50 vom 14.10.2021, TOP 14) gibt.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a) Das Flurstück 52/2 der Flur 12 in der Gemarkung Hitzacker in der Größe von 3.196 m² wird durch die Stadt Hitzacker (Elbe) erworben. Der Kaufpreis beträgt 30,00€ je m². Die Stadt Hitzacker (Elbe) trägt die mit dem Vertrag verbundenen Kosten.

b) Der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von ca. 106.000 € für den Ankauf des Flurstückes 52/2, Flur 12 der Gemarkung Hitzacker wird zugestimmt.