Sachverhalt:

Bgm Schulz bedankt sich bei Herrn Pauls, der den Jahresabschluss 2020 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juli 2021 vorgelegt hat.

Die Prüfung des Abschlusses wurde am 17.08.2021 beendet.

 

Herr Pauls erläutert, dass die Gemeinde im Jahr 2020 ein ordentliches Ergebnis von 31.938,84 € und ein außerordentliches Ergebnis von -18.259,81 € erwirtschaftet hat.

Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Veränderung der ordentlichen Ergebnisrücklage auf 193.674,58 €. Die außerordentlichen Ergebnisrücklage wird in Gänze zur Deckung des außerordentlichen Fehlbetrages benötigt.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
 kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
 Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
 Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
 Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
 tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:

 

4.1 Aufbau eines kommunalen Vertragsregisters

Das RPA empfiehlt, dass die Gemeinde ein Vertragsregister führt, aus dem sich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus den entsprechenden Verträgen der Gemeinde ergeben.

Im Rahmen der Arbeiten für die anstehende Umsatzbesteuerung wurde bereits für die Gemeinde eine Vertragsakte angelegt in welcher alle Verträge niedergelegt werden, so dass in Zukunft der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes in Teilen gefolgt wird.

 

Rh Schmidtke möchte wissen, ob man die Kennzahlen auf Seite 23 auf Kreis- oder Gemeindeebene vergleichen könnte.

 

Herr Pauls erläutert, dass die Kennzahlen nicht zum Vergleich von verschiedenen Gemeinden geeignet sind. Sachliches Vermögen etc. ist nicht vergleichbar.

Die Kennzahlen sind eher geeignet einen zeitlichen Vergleich bzw. die Entwicklung der eigenen Gemeinde darzustellen.

 

Der Rat der Gemeinde Damnatz fasst folgenden


Beschluss:

a)       Der Jahresabschluss 2020 wird beschlossen.

 6 Ja Stimmen

b)    Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.

5 Ja Stimmen 1 Befangen

c)    Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 13.679,03 € wird der Ergebnisrücklage (ordentlich: 31.938,84 €, außerordentlich: -18.259,81 €) zugeführt.

       6 Ja Stimmen