Sitzung: 28.10.2021 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Befangen: 1
Vorlage: 20/0312/2021
Sachverhalt:
Bgm Schulz bedankt sich bei Herrn Pauls, der den Jahresabschluss 2020 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juli 2021 vorgelegt hat.
Die Prüfung des Abschlusses wurde am 17.08.2021 beendet.
Herr Pauls erläutert, dass die Gemeinde im Jahr 2020 ein ordentliches Ergebnis von 31.938,84 € und ein außerordentliches Ergebnis von -18.259,81 € erwirtschaftet hat.
Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Veränderung der ordentlichen Ergebnisrücklage auf 193.674,58 €. Die außerordentlichen Ergebnisrücklage wird in Gänze zur Deckung des außerordentlichen Fehlbetrages benötigt.
Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
-bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs
nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der
maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
-sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:
4.1 Aufbau eines kommunalen
Vertragsregisters
Das RPA empfiehlt, dass
die Gemeinde ein Vertragsregister führt, aus dem sich die vertraglichen Rechte
und Pflichten aus den entsprechenden Verträgen der Gemeinde ergeben.
Im Rahmen der Arbeiten
für die anstehende Umsatzbesteuerung wurde bereits für die Gemeinde eine
Vertragsakte angelegt in welcher alle Verträge niedergelegt werden, so dass in
Zukunft der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes in Teilen gefolgt wird.
Rh Schmidtke möchte wissen, ob man die Kennzahlen auf Seite 23 auf
Kreis- oder Gemeindeebene vergleichen könnte.
Herr Pauls erläutert, dass die Kennzahlen nicht zum Vergleich von
verschiedenen Gemeinden geeignet sind. Sachliches Vermögen etc. ist nicht
vergleichbar.
Die Kennzahlen sind eher geeignet einen zeitlichen Vergleich bzw. die
Entwicklung der eigenen Gemeinde darzustellen.
Der Rat der Gemeinde Damnatz fasst folgenden
Beschluss:
a)
Der Jahresabschluss 2020 wird beschlossen.
6 Ja Stimmen
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
5 Ja Stimmen 1 Befangen
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 13.679,03 €
wird der Ergebnisrücklage (ordentlich: 31.938,84 €, außerordentlich: -18.259,81
€) zugeführt.
6 Ja Stimmen