Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2020 wurde dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Juli 2021 vorgelegt. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 17.08.2021 beendet.
Die Gemeinde hat im Jahr 2020 ein ordentliches Ergebnis von 31.938,84 € und ein außerordentliches Ergebnis von -18.259,81 € erwirtschaftet. Dies führt, dem entsprechenden Ratsbeschluss vorausgesetzt, zu einer Veränderung der ordentlichen Ergebnisrücklage auf 193.674,58 €. Die außerordentlichen Ergebnisrücklage wird in Gänze zur Deckung des außerordentlichen Fehlbetrages benötigt.
Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit
verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Prüfberichts Hinweise, Empfehlungen und Prüfbemerkungen bezüglich des Jahresabschlusses:
4.1 Aufbau eines kommunalen
Vertragsregisters
Das RPA empfiehlt, dass
die Gemeinde ein Vertragsregister führt, aus dem sich die vertraglichen Rechte
und Pflichten aus den entsprechenden Verträgen der Gemeinde ergeben.
Im Rahmen der Arbeiten
für die anstehende Umsatzbesteuerung wurde bereits für die Gemeinde eine
Vertragsakte angelegt in welcher alle Verträge niedergelegt werden, so dass in
Zukunft der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes in Teilen gefolgt wird.
Beschlussvorschlag:
a) Der Jahresabschluss 2020 wird beschlossen.
b) Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 129
NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 13.679,03 €
wird der Ergebnisrücklage (ordentlich: 31.938,84 €, außerordentlich: -18.259,81
€) zugeführt.