Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Es besteht seitens einer Person Interesse am Ankauf eines Baugrundstückes im Bereich „Haselbrink“ (Flurstück 20/22, Flur 1, Gemarkung Zernien). Diese Person beabsichtigt, die Vorgabe der sonst üblichen vertraglichen Regelung, dass Grundstücke innerhalb von 5 Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen sind, nur dahingehend zu erfüllen, dass er dieses zunächst nur mit einer Garage und irgendwann später mit einem Wohnhaus bebauen möchte.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Zernien gem. Empfehlung des Verwaltungsausschusses den

 

 


Beschluss:

 

Das Flurstück 20/22, Flur 1, Gemarkung Zernien, wird nur unter der Bedingung verkauft, dass dieses innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb mit einem Wohnhaus bebaut wird.