Sitzung: 07.09.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 31/0308/2021
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Es besteht seitens einer Person Interesse am Ankauf
eines Baugrundstückes im Bereich „Haselbrink“ (Flurstück 20/22, Flur 1,
Gemarkung Zernien). Diese Person beabsichtigt, die Vorgabe der sonst üblichen
vertraglichen Regelung, dass Grundstücke innerhalb von 5 Jahren mit einem
Wohnhaus zu bebauen sind, nur dahingehend zu erfüllen, dass er dieses zunächst
nur mit einer Garage und irgendwann später mit einem Wohnhaus bebauen möchte.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Zernien gem. Empfehlung des Verwaltungsausschusses den
Beschluss:
Das Flurstück 20/22, Flur 1, Gemarkung Zernien, wird nur unter der Bedingung verkauft, dass dieses innerhalb von 5 Jahren nach Erwerb mit einem Wohnhaus bebaut wird.