Sitzung: 19.07.2021 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0218/2021
Sachverhalt:
Bgmin Deegen
erläutert, dass sich durch den Antrag von Frau Peters hat sich hier eine neue
Sachlage eingestellt. Nunmehr liegt ein Antrag der tatsächlichen Eigentümerin
des Grundstückes „Carcheriener Str. 25“ im OT. Carcherien vor. Der Antragstellerin
möchte gern einen 1,5 m breiten Streifen der gemeindlichen Straßenfläche
(Flurstück 207/11, Flur 11 der Gemarkung Langendorf) vor ihrem Grundstück auf
der Länge der kompletten Frontbreite (ca. 37 qm) des Grundstückes erwerben. Der
Antrag sowie ein dazugehöriger Lageplan mit Einzeichnung des betroffenen
Bereiches sind dem Rat bekannt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus rechtlicher
Sicht bestehen keine Einwände gegen den Verkauf. Eine Einziehung des Bereiches
ist gem. Paragraph 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes nicht
notwendig, da es sich um einen unerheblichen Teil der Straßenfläche handelt.
Als Kaufpreis sollte der Verkehrswert für Straßenflächen angesetzt werden,
dieser beträgt gegenwärtig 3,00 Euro pro Quadratmeter. Die Kosten des
Kaufvertrages sind von der Käuferin zu übernehmen.
Rh Freitag möchte
wissen wie viel Platz noch zur Straße ist.
Bgmin Deegen teilt
mit, dass noch mindestens 5m Platz sind zur Straßenlaterne und der alten Eiche.
Sie ist der Ansicht, dass man durch den Verkauf eine schöne gerade Linie
schaffen sollte.
Rh Hintzmann
erläutert, dass die Gemeinde das Grundstück damals aus privater Hand übernommen
hat und er ist der Ansicht, dass man dem Antrag der Interessentin zustimmen
sollte, so kann sie es sich dort schön herrichten und gut.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf teilt diese Ansicht und fasst folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde
Langendorf verkauft einen 1,5 m breiten Streifen der gemeindlichen
Straßenfläche (Flurstück 207/11, Flurstück 11, Gemarkung Langendorf) zu einem
Kaufpreis von 3,- Euro pro Quadratmeter, üblicher Verkehrswert für
Straßenflächen, an Frau Nicoletta Peter.
Die Kosten des
Kaufvertrages sind von der Käuferin zu tragen