Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Bgmin Deegen erläutert, dass sich durch den Antrag von Frau Peters hat sich hier eine neue Sachlage eingestellt. Nunmehr liegt ein Antrag der tatsächlichen Eigentümerin des Grundstückes „Carcheriener Str. 25“ im OT. Carcherien vor. Der Antragstellerin möchte gern einen 1,5 m breiten Streifen der gemeindlichen Straßenfläche (Flurstück 207/11, Flur 11 der Gemarkung Langendorf) vor ihrem Grundstück auf der Länge der kompletten Frontbreite (ca. 37 qm) des Grundstückes erwerben. Der Antrag sowie ein dazugehöriger Lageplan mit Einzeichnung des betroffenen Bereiches sind dem Rat bekannt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus rechtlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen den Verkauf. Eine Einziehung des Bereiches ist gem. Paragraph 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes nicht notwendig, da es sich um einen unerheblichen Teil der Straßenfläche handelt. Als Kaufpreis sollte der Verkehrswert für Straßenflächen angesetzt werden, dieser beträgt gegenwärtig 3,00 Euro pro Quadratmeter. Die Kosten des Kaufvertrages sind von der Käuferin zu übernehmen.

 

Rh Freitag möchte wissen wie viel Platz noch zur Straße ist.

 

Bgmin Deegen teilt mit, dass noch mindestens 5m Platz sind zur Straßenlaterne und der alten Eiche. Sie ist der Ansicht, dass man durch den Verkauf eine schöne gerade Linie schaffen sollte.

 

Rh Hintzmann erläutert, dass die Gemeinde das Grundstück damals aus privater Hand übernommen hat und er ist der Ansicht, dass man dem Antrag der Interessentin zustimmen sollte, so kann sie es sich dort schön herrichten und gut.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf teilt diese Ansicht und fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Langendorf verkauft einen 1,5 m breiten Streifen der gemeindlichen Straßenfläche (Flurstück 207/11, Flurstück 11, Gemarkung Langendorf) zu einem Kaufpreis von 3,- Euro pro Quadratmeter, üblicher Verkehrswert für Straßenflächen, an Frau Nicoletta Peter.

Die Kosten des Kaufvertrages sind von der Käuferin zu tragen