Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
des Eigentümers des Grundstückes „Carcheriener Str. 25“ im OT. Carcherien vor.
Der Antragsteller möchte einen 1 m breiten Streifen der gemeindlichen
Straßenfläche (Flurstück 207/11, Flur 11 der Gemarkung Langendorf) vor seinem
Grundstück auf der Länge der kompletten Frontbreite (ca. 37 qm) des
Grundstückes erwerben. Der Antrag sowie ein dazugehöriger Lageplan mit
Einzeichnung des betroffenen Bereiches sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Aus rechtlicher
Sicht bestehen keine Einwände gegen den Verkauf. Eine Einziehung des Bereiches
ist gem. Paragraph 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes nicht
notwendig, da es sich um einen unerheblichen Teil der Straßenfläche handelt.
Als Kaufpreis sollte der Verkehrswert für Straßenflächen angesetzt werden,
dieser beträgt gegenwärtig 3,00 Euro pro Quadratmeter. Die Kosten des
Kaufvertrages hat der Käufer zu übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung