Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Es wurden 2 Grundstücke (6/46 und 6/47, Flur 1, Gemarkung Zernien), die im Bereich „Am Sonnenhang“ liegen, an eine Person veräußert. Diese Person möchte diese Grundstücke aus persönlichen Gründen nunmehr wiederverkaufen oder an die Gemeinde Zernien zurück geben.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 


Beschluss:

Die Gemeinde Zernien erklärt sich bereit, die beiden Grundstücke 6/46 und 4/47, Flur 1, Gemarkung Zernien, von der ehemaligen Käuferin / dem ehemaligen Käufer zurück zu nehmen. Sämtliche Kosten, die durch die Rückübertragung entstehen, trägt der/die ursprüngliche Käufer/in. Eine Entschädigungsleistung für bereits auf dem Grundstück durchgeführte Arbeiten erfolgt nicht. Einer Weiterveräußerung an Dritte durch den Käufer /die Käuferin wird nicht zugestimmt, da der Gemeinde genügend Anfragen von anderweitigen Kaufinteressenten vorliegen. Die Gemeinde wird hier ihr Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen.