Sitzung: 10.06.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0207/2021
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Es wurden 2 Grundstücke (6/46 und 6/47, Flur 1,
Gemarkung Zernien), die im Bereich „Am Sonnenhang“ liegen, an eine Person
veräußert. Diese Person möchte diese Grundstücke aus persönlichen Gründen
nunmehr wiederverkaufen oder an die Gemeinde Zernien zurück geben.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Die Gemeinde
Zernien erklärt sich bereit, die beiden Grundstücke 6/46 und 4/47, Flur 1,
Gemarkung Zernien, von der ehemaligen Käuferin / dem ehemaligen Käufer zurück
zu nehmen. Sämtliche Kosten, die durch die Rückübertragung entstehen, trägt der/die
ursprüngliche Käufer/in. Eine Entschädigungsleistung für bereits auf dem
Grundstück durchgeführte Arbeiten erfolgt nicht. Einer Weiterveräußerung an
Dritte durch den Käufer /die Käuferin wird nicht zugestimmt, da der Gemeinde
genügend Anfragen von anderweitigen Kaufinteressenten vorliegen. Die Gemeinde
wird hier ihr Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen.