Sitzung: 17.03.2021 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 31/0059/2021
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt:
Der Anlieger stellt
den Antrag, die in der von ihm gekennzeichneten Fläche zu kaufen. Angebot 4.00
€/m² für ca. 1.000 m² voraussichtlicher Kaufpreis 4.000,00 €. Die an der
eingezeichneten Teilfläche angrenzendes Grundstück (Flurstück 61/54) befindet
sich im Eigentum des Interessenten.
In vorangegangenen
Sitzungen wurde erläutert, dass das Flurstück 61/57 im B-Plan als Wald- resp.
Biotopschutzgebiet festgelegt wurde. Dieses lässt keine Nutzung zu. Hier ist
lediglich eine Begehung zulässig.
Bereits im Jahr
2020 wollte ein anderer Anlieger eine Teilfläche des Flurstückes 61/57 kaufen.
(Vorlage 31/0212/2020) In der Sitzung am 07.12.2020 wurde vom Rat der Stadt
beschlossen, dass nicht verkauft wird. Dem Interessenten wird ein Vorkaufsrecht
eingeräumt.
Im Vorwege
erläutert FBL Hesebeck, dass bereits eine weitere Kaufanfrage über eine Fläche
im Bereich Hitzacker Süd vorliegt. Es sollte der zukünftige Umgang mit solchen
Kaufangeboten festgelegt werden. Zumal der Grundsatzbeschluss gefasst wurde,
keine Flächen aus städtischem Eigentum zu verkaufen.
Rh Weiss verweist
darauf, dass sich der Antragsteller bei der Pflege der Fläche an die
ökologischen Standards zu halten hat.
Der AV weist darauf
hin, dass ein Vorkaufsrecht für Personen und nicht für Flächen eingetragen
wird.
Hierzu erläutert
FBL Hesebeck, dass keine Notwendigkeit für ein Vorkaufsrecht besteht, wenn
generell kein Verkauf erfolgen soll.
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:
Das Flurstück
61/57, Flur 10, Gemarkung Hitzacker wird nicht verkauft. Dem Interessenten wird
ein Vorkaufsrecht eingeräumt.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Das Flurstück
61/57, Flur 10, Gemarkung Hitzacker wird nicht verkauft.