Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt:

Der Anlieger stellt den Antrag, die in der von ihm gekennzeichneten Fläche zu kaufen. Angebot 4.00 €/m² für ca. 1.000 m² voraussichtlicher Kaufpreis 4.000,00 €. Die an der eingezeichneten Teilfläche angrenzendes Grundstück (Flurstück 61/54) befindet sich im Eigentum des Interessenten.

In vorangegangenen Sitzungen wurde erläutert, dass das Flurstück 61/57 im B-Plan als Wald- resp. Biotopschutzgebiet festgelegt wurde. Dieses lässt keine Nutzung zu. Hier ist lediglich eine Begehung zulässig.

Bereits im Jahr 2020 wollte ein anderer Anlieger eine Teilfläche des Flurstückes 61/57 kaufen. (Vorlage 31/0212/2020) In der Sitzung am 07.12.2020 wurde vom Rat der Stadt beschlossen, dass nicht verkauft wird. Dem Interessenten wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

Im Vorwege erläutert FBL Hesebeck, dass bereits eine weitere Kaufanfrage über eine Fläche im Bereich Hitzacker Süd vorliegt. Es sollte der zukünftige Umgang mit solchen Kaufangeboten festgelegt werden. Zumal der Grundsatzbeschluss gefasst wurde, keine Flächen aus städtischem Eigentum zu verkaufen.

Rh Weiss verweist darauf, dass sich der Antragsteller bei der Pflege der Fläche an die ökologischen Standards zu halten hat.

Der AV weist darauf hin, dass ein Vorkaufsrecht für Personen und nicht für Flächen eingetragen wird.

Hierzu erläutert FBL Hesebeck, dass keine Notwendigkeit für ein Vorkaufsrecht besteht, wenn generell kein Verkauf erfolgen soll.  

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:

Das Flurstück 61/57, Flur 10, Gemarkung Hitzacker wird nicht verkauft. Dem Interessenten wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 

 

 


Beschluss:

Das Flurstück 61/57, Flur 10, Gemarkung Hitzacker wird nicht verkauft.